Förderprogramm

Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Ansprechpunkt:

DB Netz AG

Portfolio Lärmsanierung

Hermann-Pünder-Straße 3

50679 Köln

Weiterführende Links:
Lärmsanierung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn die Lärmbelästigung durch Eisenbahnschienen des Bundes für Sie als Anwohnerin und Anwohner besonders hoch ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für Maßnahmen zur Lärmsanierung erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes, um die Lärmbelastung für Sie als Anwohnerin und Anwohner zu verringern.

Förderfähig sind

  • Maßnahmen zum aktiven Lärmschutz an Bahnanlagen,
  • Maßnahmen zum passiven Lärmschutz an baulichen Anlagen sowie
  • in besonders begründeten Fällen Maßnahmen zur innovativen Lärm- und Erschütterungsminderung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der jeweiligen Maßnahme ab. Planungs- und Verwaltungskosten werden pauschal mit einem Zuschuss von 18 Prozent der zuwendungsfähigen Baukosten gefördert.

Bei passiven Lärmschutzmaßnahmen wird zwischen Erstempfängern und Letztempfängern der Förderung unterschieden:

  • Erstempfänger sind Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes.
  • Letztempfängerinnen und Letztempfänger sind Eigentümerinnen und Eigentümer, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer oder Erbbauberechtigte baulicher Anlagen, an denen Maßnahmen zur Lärmsanierung durchgeführt wurden.

Als Letztempfängerin oder Letztempfänger beantragen Sie vor dem Beginn einer passiven Lärmsanierungsmaßnahme die Weiterleitung der Fördergelder beim Erstempfänger. Auf Antrag erstattet der Erstempfänger, also das Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes, die zuwendungsfähigen Kosten.

Als Erstempfänger stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Durchführung der Lärmschutzmaßnahmen beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

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