Förderprogramm

Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität) als Teil des Regierungsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie 2016 bis 2026 – von der Marktvorbereitung zu wettbewerbsfähigen Produkten

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Mobilität, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung, Unternehmen, Privatperson
Fördergeber:

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Ansprechpunkt:

Projektträger Jülich (PtJ)

Geschäftsbereich Energie, Verkehr, Infrastruktur (EVI)
Fachbereich EVI1

Lützowstraße 107

10785 Berlin

Tel: +49 246 161-2626

Fax: +49 246 161-5837

Projektträger Jülich (PtJ) (externer Link)

Weiterführende Links:
Informationen zum „Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP)“ (externer Link) easy-Online: Elektronisches Formularsystem (externer Link)

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung der Förderrichtlinie für Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität) als Teil des Regierungsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie 2016 bis 2026 – von der Marktvorbereitung zu wettbewerbsfähigen Produkten
vom: 13.11.2025
Bundesministerium für Verkehr
BAnz AT 05.12.2025 B6

Das Antragsverfahren in dieser Förderrichtlinie ist zweistufig angelegt.
Die Antragsteller werden grundsätzlich im Rahmen von separaten Aufrufen zur Einreichung von Skizzen zum je­weiligen Stichtag aufgefordert.

Ausnahmen hiervon sind Anträge für Projekte im Zuge des Investitionsgesetzes Kohle­regionen, die auf Seiten des jeweiligen Bundeslandes einen Auswahlprozess absolviert haben und infolge dieses Prozesses bereits priorisiert worden sind. Soweit dies den beihilferechtlichen Regeln der AGVO nicht widerspricht, kann für diese Projekte ohne einen Aufruf über diese Richtlinie ein Antrag gestellt werden; ein erneuter Auswahl­prozess findet dann nicht statt.

In der 1. Verfahrensstufe können Projektskizzen in elektronischer Form über das Antragsportal „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) bis zu einem im Aufruf festgelegtem Datum eingereicht werden.

Weblink zur Förderrichtlinie

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