Förderprogramm

Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität) als Teil des Regierungsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie 2016 bis 2026 – von der Marktvorbereitung zu wettbewerbsfähigen Produkten

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Mobilität, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung, Unternehmen, Privatperson
Fördergeber:

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Ansprechpunkt:

Projektträger Jülich (PtJ)

Geschäftsbereich Energie, Verkehr, Infrastruktur (EVI)
Fachbereich EVI1

Lützowstraße 107

10785 Berlin

Tel: +49 246 161-2626

Fax: +49 246 161-5837

Projektträger Jülich (PtJ) (externer Link)

Weiterführende Links:
Informationen zum „Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP)“ (externer Link) easy-Online: Elektronisches Formularsystem (externer Link)

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung der Förderrichtlinie für Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität) als Teil des Regierungsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie 2016 bis 2026 – von der Marktvorbereitung zu wettbewerbsfähigen Produkten
vom: 13.11.2025
Bundesministerium für Verkehr
BAnz AT 05.12.2025 B7

Das Antragsverfahren ist für Investitionszuschüsse nach Nummer 2.1 bis 2.5 dieser Förderrichtlinie grundsätzlich einstufig angelegt.

Eine Ausnahme bildet das Wettbewerbsverfahren „HyLand – Wasserstoffregionen in Deutschland“ des BMV, bei dem integrierte Konzepte von Regionen auf Basis einer gesamtheitlichen Skizze beurteilt werden und die Gewinner durch den Projektträger zur Antragseinreichung aufgefordert werden. In den Wettbewerbsunterlagen wird der Prozess entsprechend weiter detailliert.

Zur Antragstellung ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) zu nutzen.

Weblink zur Förderbekanntmachung

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