Förderprogramm

Förderung im Rahmen des Modernitätsfonds (mFUND)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch), Smart Cities & Regionen, Mobilität
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Hochschule, Kommune, Verband/Vereinigung, Forschungseinrichtung
Fördergeber:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Ansprechpunkt:

TÜV Rheinland Consulting GmbH

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger mFUND

Weiterführende Links:
BMDV – Informationsseite zum Modernitätsfonds "mFUND" Die Bundesregierung – easy-Online: Elektronisches Formularsystem

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie zur Nutzung und Vernetzung digitaler Daten forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 3 Millionen EUR erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die anwendungsbezogen sind und auf eine breite Nutzung und intelligente Vernetzung von Daten in innovativen und fortschrittlichen Anwendungen aus dem Ressortbereich des BMDV abzielen.

Sie erhalten den Zuschuss aus dem Modernitätsfonds (mFUND) für Einzel- und Verbundprojekte der industriellen Forschung, der experimentellen Entwicklung und für Durchführbarkeitsstudien. Dafür gibt es 2 Förderlinien:

  • Förderlinie 1: kleine Forschungsprojekte, Vorstudien sowie Ausarbeitung von Projektvorschlägen,
  • Förderlinie 2: angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung.

Von den Förderlinien unabhängig können Sie im Rahmen eines Moduls für Mikroprojekte Anträge einreichen.

Die thematischen Schwerpunkte der Förderung sind

  • Datenzugang: Erschließung und Nutzbarmachung von bestehenden und zukünftigen Daten,
  • datenbasierte Anwendungen: Entwicklung neuer Lösungsansätze und Weiterentwicklung bestehender Anwendungen auf Basis von Daten aus dem Kontext des BMDV,
  • Daten-Governance: Erforschung der Voraussetzungen und Implikationen von Datenzugang und datenbasierten Anwendungen.

Von den Förderlinien unabhängig gibt es ein Modul für Mikroprojekte. Mikroprojekte werden im Rahmen gesonderter Förderaufrufe gefördert

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in folgender Höhe:

  • in Förderlinie 1 maximal 200.000 EUR für bis zu 24 Monate,
  • in Förderlinie 2 maximal 3 Millionen EUR für bis zu 3 Jahre.

Zu den Förderlinien werden separate Förderaufrufe veröffentlicht.

Bitte beachten Sie die Bemessungsgrundlage und Förderquoten:

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule und Forschungs- und Wissenschaftseinrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Hochschulen können für ihr Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

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