Förderprogramm

Förderung im Rahmen des Modernitätsfonds (mFUND)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch), Smart Cities & Regionen, Mobilität
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Hochschule, Kommune, Verband/Vereinigung, Forschungseinrichtung
Fördergeber:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Ansprechpunkt:

TÜV Rheinland Consulting GmbH

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger mFUND

Weiterführende Links:
BMDV – Informationsseite zum Modernitätsfonds "mFUND" Die Bundesregierung – easy-Online: Elektronisches Formularsystem

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie zur Nutzung und Vernetzung digitaler Daten forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 3 Millionen EUR erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die anwendungsbezogen sind und auf eine breite Nutzung und intelligente Vernetzung von Daten in innovativen und fortschrittlichen Anwendungen aus dem Ressortbereich des BMDV abzielen.

Sie erhalten den Zuschuss aus dem Modernitätsfonds (mFUND) für Einzel- und Verbundprojekte der industriellen Forschung, der experimentellen Entwicklung und für Durchführbarkeitsstudien. Dafür gibt es 2 Förderlinien:

  • Förderlinie 1: kleine Forschungsprojekte, Vorstudien sowie Ausarbeitung von Projektvorschlägen,
  • Förderlinie 2: angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung.

Von den Förderlinien unabhängig können Sie im Rahmen eines Moduls für Mikroprojekte Anträge einreichen.

Die thematischen Schwerpunkte der Förderung sind

  • Datenzugang: Erschließung und Nutzbarmachung von bestehenden und zukünftigen Daten,
  • datenbasierte Anwendungen: Entwicklung neuer Lösungsansätze und Weiterentwicklung bestehender Anwendungen auf Basis von Daten aus dem Kontext des BMDV,
  • Daten-Governance: Erforschung der Voraussetzungen und Implikationen von Datenzugang und datenbasierten Anwendungen.

Von den Förderlinien unabhängig gibt es ein Modul für Mikroprojekte. Mikroprojekte werden im Rahmen gesonderter Förderaufrufe gefördert

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in folgender Höhe:

  • in Förderlinie 1 maximal 200.000 EUR für bis zu 24 Monate,
  • in Förderlinie 2 maximal 3 Millionen EUR für bis zu 3 Jahre.

Zu den Förderlinien werden separate Förderaufrufe veröffentlicht.

Bitte beachten Sie die Bemessungsgrundlage und Förderquoten:

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule und Forschungs- und Wissenschaftseinrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Hochschulen können für ihr Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Hochschulen,
  • Forschungseinrichtungen,
  • Einrichtungen des Bundes und der Länder,
  • Gebietskörperschaften,
  • Stiftungen,
  • Vereine sowie
  • rechtlich unselbstständige Bundesbehörden und -einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben.

Im Rahmen von Aufrufen mit der Möglichkeit der Weiterleitung von Fördermitteln sind als Letztempfänger auch Privatpersonen und Personengesellschaften antragsberechtigt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende benötigen einen Sitz in Deutschland.
  • Sie haben die notwendigen Qualifikationen und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens.
  • An Ihrem Vorhaben besteht ein erhebliches Bundesinteresse.
  • Ihr Vorhaben besitzt einen hohen Innovationsgrad und ist mit einem hohen technischen und/oder wirtschaftlichen Risiko verbunden.
  • Sie unterstützen die programmbegleitende übergeordnete Informations- und Kommunikationsarbeit.
  • Die Partner eines Verbundvorhabens
    • benennen einen Koordinator, der dem Projektträger und der Bewilligungsbehörde in allen Fragen der Abwicklung als Ansprechpartner dient, und
    • regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Rechts, Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben, sowie Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenz- oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Bekanntmachung der Förderrichtlinie mFUND
vom: 15.09.2021
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
BAnz AT 30.09.2021 B6

Weblink zur Förderrichtlinie

Änderung der Bekanntmachung der Förderrichtlinie mFUND
vom: 02.02.2022
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
BAnz AT 09.02.2022 B6

Weblink zur 1. Änderung

Zweite Änderung der Bekanntmachung der Förderrichtlinie mFUND
vom: 15.11.2023
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
BAnz AT 29.12.2023 B4

Weblink zur 2. Änderung

Vierter Förderaufruf zur Einreichung von Skizzen zur Förderung von datenbasierten Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Rahmen „kleiner Forschungsprojekte/Vorstudien/Machbarkeitsstudien“ (Förderlinie 1) Förderrichtlinie „mFUND“ 
vom: 11.12.2024
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
BAnz AT 18.12.2024 B3

Projektskizzen können vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 fortlaufend eingereicht werden.

Weblink zum 4. Förderaufruf

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