Kurztext
Wenn Sie als Unternehmen Ihre Gleisanschlüsse und weitere Anlagen des Schienengüterverkehrs reaktivieren, erweitern oder neu bauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Bund unterstützt Sie als Unternehmen bei Investitionen in den Neubau, Ausbau, die Reaktivierung und den Ersatz Ihrer Gleisanschlüsse und damit verbundener Anlagen des Schienengüterverkehrs.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben an folgenden Anlagen:
- Gleisanschlüsse einschließlich Anschlussweiche,
- multifunktionale Anlagen für den Umschlag Schiene/Straße,
- Zuführungs- und Industriestammgleise zu Gleisanschlüssen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für Maßnahmen an Gleisanschlüssen einschließlich Anschlussweichen sowie für Zuführungs- und Industriestammgleise zu Gleisanschlüssen bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten und
- für Maßnahmen an multifunktionalen Anlagen bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
abhängig vom erzielten Schienengüterverkehrsaufkommen beziehungsweise der erzielten Schienengüterverkehrsleistung bis zu 10 EUR/Tonne beziehungsweise 40 EUR /1.000 Tonnenkilometer pro Jahr. Dabei werden auf Eisenbahnstrecken des europäischen Auslands erbrachte Tonnenkilometer zu maximal 50 % berücksichtigt.
Bei leichten Gütern erhalten Sie maximal 300 EUR je Güterwagen bei der Angabe des Transportaufkommens und 120 EUR je 100 Güterwagenkilometer, wenn dieTransportleistung zugrunde gelegt wird.
Die Bagatellgrenze beträgt 15.000 EUR.
Richten Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens bitte an das Eisenbahn-Bundesamt.