Förderprogramm

Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatz von Gleisanschlüssen (Anschlussförderrichtlinie)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Unternehmensfinanzierung, Mobilität
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Ansprechpunkt:

Eisenbahn-Bundesamt (EBA)

Heinemannstraße 6

53175 Bonn

Tel: 0228 98260

Fax: 0228 98269199

Eisenbahn-Bundesamt

Weiterführende Links:
Anschlussförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen Ihre Gleisanschlüsse und weitere Anlagen des Schienengüterverkehrs reaktivieren, erweitern oder neu bauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Bund unterstützt Sie als Unternehmen bei Investitionen in den Neubau, Ausbau, die Reaktivierung und den Ersatz Ihrer Gleisanschlüsse und damit verbundener Anlagen des Schienengüterverkehrs.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben an folgenden Anlagen:

  • Gleisanschlüsse einschließlich Anschlussweiche,
  • multifunktionale Anlagen für den Umschlag Schiene/Straße,
  • Zuführungs- und Industriestammgleise zu Gleisanschlüssen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Maßnahmen an Gleisanschlüssen einschließlich Anschlussweichen sowie für Zuführungs- und Industriestammgleise zu Gleisanschlüssen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und
  • für Maßnahmen an multifunktionalen Anlagen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

abhängig vom erzielten Schienengüterverkehrsaufkommen beziehungsweise der erzielten Schienengüterverkehrsleistung bis zu EUR 10,00 EUR/Tonne beziehungsweise EUR 40,00/1.000 Tonnenkilometer pro Jahr. Dabei werden auf Eisenbahnstrecken des europäischen Auslands erbrachte Tonnenkilometer zu maximal 50 Prozent berücksichtigt.

Bei leichten Gütern erhalten Sie maximal EUR 300,00 je Güterwagen bei der Angabe des Transportaufkommens und EUR 120,00 je 100 Güterwagenkilometer, wenn dieTransportleistung zugrunde gelegt wird.

Die Bagatellgrenze beträgt EUR 15.000.

Richten Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens bitte an das Eisenbahn-Bundesamt.

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