Förderprogramm

Förderung für den Einbau und die Erprobung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK) - Modul 1 (PioDAK)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Mobilität, Digitalisierung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Ansprechpunkt:

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)

Werderstraße 34

50672 Köln

Weiterführende Links:
Förderung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK) (externer Link) FAQ zum Förderprogramm (externer Link) BALM e-Service Antragsportal (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Sie können eine Förderung für den Einbau und die Erprobung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK) in Pionierzügen des Schienengüterverkehrs beantragen. Die Förderung unterstützt die Umrüstung von Güterwagen und Lokomotiven, um die DAK unter realen betrieblichen Bedingungen zu erproben und Praxiserfahrungen für die europaweite Migration zu gewinnen.

Volltext

Im Rahmen des Förderprogramms PioDAK wird die Aus- und Umrüstung einzelner Pionierzüge des Schienengüterverkehrs mit dem DAK-Basispaket gefördert. Gegenstand der Förderung sind die Vorbereitung, die Anschaffung, der Umbau sowie die Zulassung von Pionierzügen mit der DAK, deren Erprobung im kommerziellen oder betrieblichen Einsatz sowie die Erfassung und Dokumentation der dabei gewonnenen Daten und Erkenntnisse.

Zu den förderfähigen Ausgaben zählen unter anderem die Anschaffungs- und Umrüstungskosten für DAK-Komponenten, Projektmanagement, zusätzlicher Personalaufwand, Adapterwagen, Lieferkosten sowie Kosten für Erprobungen, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren. In dieser Förderlinie können maximal 5 Millionen EUR (5.000.000 EUR) an zuwendungsfähigen Kosten je Projekt berücksichtigt werden. Auf diese zuwendungsfähigen Kosten wird eine Förderquote von bis zu 80 % gewährt.

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als bedingt rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung auf Kostenbasis bewilligt.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Das Förderverfahren für Modul 1 ist zweistufig angelegt.

Stufe 1 – Skizzenverfahren:

  • In der ersten Verfahrensstufe reichen Sie eine Projektskizze elektronisch per E-Mail beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ein.
  • Für die Skizze ist zwingend die offizielle Gliederungsvorlage im beschreibbaren PDF-Format zu nutzen.
  • Das BALM prüft und bewertet die eingereichten Skizzen im Rahmen eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens anhand der festgelegten Bewertungskriterien.

Stufe 2 – Antragsverfahren:

  • Bei einer positiven Bewertung der Projektskizze werden Sie schriftlich zur förmlichen Antragstellung aufgefordert.
  • Der Förderantrag wird elektronisch über das Online-Portal „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) erstellt und eingereicht.
  • Das rechtsverbindlich unterschriebene Kontrollformular sowie die erforderlichen Anlagen übermitteln Sie anschließend über das eService-Portal des BALM.
  • Nach abschließender administrativer und fachlicher Prüfung entscheidet das BALM über die Bewilligung und erlässt den Zuwendungsbescheid.

Fristen

Projektskizzen müssen innerhalb der im jeweiligen Förderaufruf genannten Frist elektronisch beim Bundesamt für Logistik und Mobilität eingereicht werden. Sofern das Bundesamt für Logistik und Mobilität Unterlagen nachfordert, gilt hierfür eine verbindliche Frist von 2 Wochen. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids müssen Sie mit dem Projekt innerhalb von 3 Monaten ab bewilligtem Laufzeitbeginn starten.

Ein zweiter Förderaufruf ist für 2027 angedacht.

rechtliche Voraussetzungen

Folgende rechtliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Sie sind Eigentümer von Schienenfahrzeugen, ein Schienenverkehrsunternehmen, ein Halter von Schienenfahrzeugen oder ein Organisator von Beförderungsdiensten im Schienengüterverkehr.
  • Die geförderten Fahrzeuge verfügen nach der Durchführung der Investition mindestens fünf Jahre lang über eine gültige Eintragung im europäischen Fahrzeugeinstellungsregister mit dem Code 00.
  • Die Fahrzeuge werden mit dem vollständigen DAK-Basispaket ausgestattet, welches neben der Hardware auch die digitalen Funktionen zur automatischen Erfassung der Wagenreihung, Zugintegritätsprüfung, Erfassung der sicheren Zuglänge sowie automatischem Entkuppeln und automatischer Bremsprobe umfasst.
  • Die Fahrten der geförderten Pionierzüge erfolgen nachweislich zu mindestens ein Drittel der gefahrenen Trassenkilometer in Deutschland.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens unter Einbeziehung der geforderten Eigenbeteiligung ist gesichert.
  • Mit dem zu geförderten Vorhaben wurde vor der Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids noch nicht begonnen.
  • Sie erklären sich bereit, die im Rahmen des Projekts erhobenen Daten und Erkenntnisse als Open Data zur Verfügung zu stellen.

Ausschlussgründe:

Von einer Förderung ausgeschlossen sind Antragsteller,

  • die einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission aufgrund einer früheren Entscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Beihilfe nicht nachgekommen sind,
  • über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist,
  • die zur Abgabe einer Vermögensauskunft nach § 802c der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung verpflichtet sind,
  • deren Unternehmen sich in Schwierigkeiten gemäß den Beihilferegelungen der VGVO befindet.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Stufe 1 (Skizzenverfahren):

  • Projektskizze in der offiziellen Gliederungsvorlage des BALM im beschreibbaren PDF-Format inklusive Vorhabenbeschreibung, Zeit- und Finanzierungsplanung
  • Benennung einer koordinierenden Person (Konsortialführung) bei Verbundprojekten

Stufe 2 (Antragsverfahren):

  • Rechtsverbindlich unterschriebener Förderantrag aus „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) nebst unterschriebenem Kontrollformular
  • Schriftliche Kooperationsvereinbarung aller Verbundpartner bei Konsortialprojekten
  • Unterlagen zur Bonitätsprüfung, wie die letzten 2 geprüften Jahresabschlüsse, ein aktueller Handelsregisterauszug sowie eine allgemeine Bankauskunft (beziehungsweise vereinfachte Erklärungen bei Greifen der Bonitätsvereinfachungsregeln)

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Bekanntmachung der Richtlinie über Zuwendungen zur Förderung des Einbaus und der Erprobung der Digitalen Automatischen Kupplung in Pionierzügen des Schienengüterverkehrs (PioDAK)
vom: 14.08.2026
Bundesministerium für Verkehr
BAnz AT 04.09.2026 B3

Weblink zur Förderrichtlinie

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?