Kurztext
Sie können eine Förderung für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte zur Digitalen Automatischen Kupplung (DAK) beantragen. Gefördert werden lösungsorientierte Arbeiten von Unternehmen sowie beihilfefreie Projekte von Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Volltext
Im Rahmen der Förderlinie 2 des Förderprogramms PioDAK wird die lösungsorientierte Auseinandersetzung mit direkten und indirekten technischen, operativen und organisatorischen Fragestellungen zur Digitalen Automatischen Kupplung gefördert.
Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsarbeiten nach Maßgabe des Artikels 25 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Dies umfasst die Weiterentwicklung von DAK-Komponenten, Erprobungen im Labor oder auf Testfeldern, Arbeiten zur Interoperabilität, Standardisierung, Schnittstellen zu anderen Bahntechnologien sowie Sicherheits-, Wartungs- und Migrationskonzepte.
In dieser Förderlinie können grundsätzlich bis zu 3 Millionen EUR (3.000.000 EUR) an zuwendungsfähigen Ausgaben oder Kosten je Projekt berücksichtigt werden. Bei dem Sonderfall von DAK-Pionierzügen mit maßgeblichem Forschungs- und Entwicklungscharakter liegt die Obergrenze bei bis zu 5 Millionen EUR (5.000.000 EUR).
Die Förderrichtlinie unterscheidet bei der Finanzierung zwischen gewerblichen Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Kostenbasis (AZK). Für Vorhaben der industriellen Forschung beträgt die Grundförderquote bis zu 50 % und für Vorhaben der experimentellen Entwicklung bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Kosten. Durch Boni für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie für die weite Verbreitung der Ergebnisse (beispielsweise über Open Data oder Open Source) kann die Förderquote auf bis zu 80 % angehoben werden.
- Hochschulen sowie Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen: Soweit die Zuwendung im Sinne des europäischen FuEuI-Unionsrahmens keine staatliche Beihilfe darstellt und ein Nachweis über die strikte Trennung von wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten erbracht wird, können Projekte auf Ausgabenbasis (AZA) ausnahmsweise mit einer Förderquote von bis zu 100 % vollfinanziert werden. Für Helmholtz-Zentren und die Fraunhofer-Gesellschaft kann die Vollfinanzierung von bis zu 100 % auf Kostenbasis gewährt werden.