Kurztext
Sie können eine Förderung für DAK-Pionierzüge mit maßgeblichem Forschungs- und Entwicklungscharakter beantragen. Gefördert werden Vorhaben, die die Ausrüstung und Erprobung der Digitalen Automatischen Kupplung im Realbetrieb direkt mit innovativen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten verbinden.
Volltext
Im Rahmen des Sonderfalls von Modul 2 der Förderrichtlinie PioDAK wird der Einbau und die Erprobung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK) in Pionierzügen gefördert, sofern das Vorhaben einen maßgeblichen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationscharakter nach Artikel 25 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) aufweist.
Gegenstand der Förderung sind die Anschaffung, Umrüstung, Vorbereitung und Zulassung von Pionierzügen mit dem DAK-Basispaket in Kombination mit begleitenden wissenschaftlich-technischen Untersuchungen, Labortests und der Entwicklung neuer digitaler Funktionalitäten. In diesem Sonderfall können bis zu 5 Millionen EUR (5.000.000 EUR) an zuwendungsfähigen Ausgaben oder Kosten je Projekt bei einer maximalen Projektlaufzeit von bis zu 4 Jahren berücksichtigt werden.
Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung.
Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird ein Zuschuss auf Kostenbasis (AZK) gewährt, wobei die Förderquote je nach Ausrichtung der Arbeiten und Unternehmensgröße (mit Boni für KMU sowie für die Bereitstellung von Open Data) bis zu 80 % betragen kann.
Für Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen kann bei Beihilfefreiheit und erbrachtem Trennungsnachweis eine Vollfinanzierung von bis zu 100 % auf Ausgabenbasis (AZA) bewilligt werden.