Kurztext
Sie können eine Förderung für analytische und konzeptionelle Studien zur Digitalen Automatischen Kupplung (DAK) beantragen. Gefördert werden strategische, wirtschaftliche, technische sowie rechtliche Untersuchungen zur Vorbereitung und Unterstützung des europaweiten DAK-Roll-Outs.
Volltext
Im Rahmen von Modul 3 des Förderprogramms PioDAK werden überwiegend analytische oder konzeptionelle Untersuchungen zur Ausarbeitung, Erhebung und Veröffentlichung von DAK-bezogenen Studien gefördert.
Gegenstand der Förderung sind Durchführbarkeitsstudien im Sinne des Artikels 2 Nummer 87 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) nach Maßgabe des Artikels 25 AGVO zu direkten und indirekten Themen der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK). Gefördert werden insbesondere Arbeiten zu Migrationsstrategien, veränderten Rahmenbedingungen im Schienengüterverkehr, volkswirtschaftlichen Analysen, Leasing- und Finanzierungsmodellen, Benchmarking und Lessons Learned aus anderen Branchen oder Ländern sowie wissenschaftliche Begleitarbeiten für DAK-Pionierzüge.
In Modul 3 können bis zu 1 Millionen EUR (1.000.000 EUR) an zuwendungsfähigen Ausgaben oder Kosten je Projekt bei einer regulären Projektlaufzeit von grundsätzlich bis zu einem Jahr (bei wissenschaftlichen Begleitstudien zu Pionierzügen bis zu 4 Jahren) berücksichtigt werden.
Die Förderung unterscheidet hinsichtlich der Finanzierung nach der Rechtsform der Antragstellenden:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Kostenbasis (AZK) gewährt. Im Rahmen von Durchführbarkeitsstudien nach Artikel 25 Absatz 5 AGVO beträgt die Grundförderquote bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kann die Beihilfeintensität nach Artikel 25 Absatz 7 AGVO um bis zu 20 Prozentpunkte angehoben werden, sodass eine maximale Förderquote von bis zu 70 % erreicht werden kann.
- Hochschulen sowie Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen: Soweit die Zuwendung im Sinne des europäischen FuEuI-Unionsrahmens keine staatliche Beihilfe darstellt und ein Nachweis über die strikte Trennung von wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten erbracht wird, können Projekte auf Ausgabenbasis (AZA) ausnahmsweise mit einer Förderquote von bis zu 100 % vollfinanziert werden. Für Helmholtz-Zentren und die Fraunhofer-Gesellschaft kann die Vollfinanzierung von bis zu 100 % auf Kostenbasis gewährt werden.
- Gebietskörperschaften und Behörden: Gebietskörperschaften können eine Anteilfinanzierung von bis zu 80 % auf Ausgabenbasis erhalten, während Behörden im Rahmen von Zuweisungen mit bis zu 100 % gefördert werden.