Förderprogramm

Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Mobilität
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune
Fördergeber:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Ansprechpunkt:

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)

Werderstraße 34

50672 Köln

Weiterführende Links:
BALM – Informationsseite zur Förderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie nichtinvestive Projekte im Bereich des Radverkehrs planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie bei nichtinvestiven Vorhaben im Bereich des Radverkehrs zur Umsetzung des „Nationalen Radverkehrsplans 3.0“ (NRVP 3.0). Der NRVP 3.0 fokussiert auf 4 Handlungsstränge:

  • Fahrrad und Politik,
  • Fahrrad und Infrastruktur,
  • Fahrrad und Mensch,
  • Fahrrad und Wirtschaft.

Sie erhalten die Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Informations- und Kommunikationskampagnen, Wettbewerbe sowie weitere Vorhaben, die der Koordinierung und Förderung des Radverkehrs dienen. 

Die Förderung erhalten Sie als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für alle nichtinvestiven Ausgaben beziehungsweise Kosten meistens bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

  • Unternehmen erhalten für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
  • Grundfinanzierte Forschungseinrichtungen erhalten bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
  • Wenn der Anteil investiver Ausgaben beziehungsweise Kosten kleiner als 20 Prozent der Zuwendung ist und zur Erreichung des Zuwendungszwecks zwingend erforderlich sind, können auch diese gefördert werden.
  • Als Festbetrag ist eine Förderung möglich, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben oder Kosten für das einzelne Vorhaben nicht mehr als EUR 30.000 betragen. 

Interessenten können sich unter dem folgenden Kontakt an das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) wenden, um sich über aktuelle Fristen zur Einreichung von Vorhabenskizzen zu informieren: nrvp@balm.bund.de

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?