Förderprogramm

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des Innovationsprogramms Zukunft Bau

Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Ansprechpunkt:

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)

im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Referat II 3

Deichmanns Aue 31 – 37

53179 Bonn

Weiterführende Links:
Informationsseite zur Zukunft Bau Forschungsförderung Portal zur Antragstellung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ein anwendungsorientiertes Forschungsprojekt in den Bereichen Bauwesen, Architektur oder Bau- und Wohnungswirtschaft mit Hochbaubezug planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt Sie im Rahmen des Innovationsprogramms Zukunft Bau bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen Bauwesen, Architektur sowie Bau- und Wohnungswirtschaft.

Sie erhalten die Förderung für Einzel- und Verbundvorhaben der anwendungsorientierten Forschung mit einem Hochbaubezug als Schwerpunkt. Einen besonders hohen Stellenwert haben der Wissenstransfer von Erkenntnissen sowie die Generierung von Innovationen für die Planungs- und Baupraxis.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 36 Monaten.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art Ihres Vorhabens und beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.

In jedem Jahr wird eine Antragsrunde zwischen dem 01. Februar und dem 31. Dezember durchgeführt. Ein entsprechender Förderaufruf mit Schwerpunkten und Fristen wird jährlich bekannt gegeben.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze vor Beginn des Vorhabens bei dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Wenn Sie bereits ein von Zukunft Bau gefördertes Vorhaben fortsetzen möchten, können Sie auch außerhalb der Antragsrunden einen Antrag einreichen. Bitte reichen Sie Ihren Antrag bis spätestens 3 Monate vor Beendigung des laufenden Projekts ein.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen einschließlich Gebietskörperschaften, die sich mit der Forschung und Entwicklung auf dem Gebieten des Bauwesens, der Architektur sowie der Bau- und Wohnungswirtschaft befassen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende müssen über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland verfügen.
  • Umfassende Kenntnisse zum aktuellen Stand der Forschung, des Wissens und der Technik müssen vorhanden sein und dargelegt werden.
  • Antragstellende müssen maßgeblich an der Durchführung des Vorhabens beteiligt sein.
  • Die Beteiligten müssen nachweislich über die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen zur erfolgreichen Durchführung des Vorhabens verfügen.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Von der Förderung ausgenommen sind

  • reine Investitionsvorhaben,
  • Vorhaben zur Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben sowie
  • nicht vorhabenbezogene Anträge (beispielsweise Anträge auf institutionelle Förderung).

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des Innovationsprogramms Zukunft Bau
vom: 12.07.2021
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
BAnz AT 20.07.2021 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

Bekanntmachung Aufruf zur Antragsrunde 2025 zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben innerhalb des Innovationsprogramms Zukunft Bau
vom: 15.04.2025
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

In der ersten Stufe konnten Projektskizzen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bis einschließlich 15.07.2025 um 24:00 Uhr ausschließlich digital über das Antragstool (siehe weiterführende Links) eingereicht werden.

Weblink zum Förderaufruf

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