Förderprogramm

Städtebauförderung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Städtebau & Stadterneuerung, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Ansprechpunkt:

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Krausenstraße 17–18

10557 Berlin

Weiterführende Links:
Städtebau & Städte­bau­förderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Städte und Gemeinden können einen Zuschuss für Investitionen in ihre nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung erhalten.

Volltext

Bund und Länder stellen im Rahmen der Städtebauförderung Finanzhilfen für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung von Städten und Gemeinden bereit.

Gefördert werden städtebauliche Maßnahmen, die der zukunftsfähigen und nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung dienen und die Städte als Wirtschafts- und Wohnstandort stärken.

Diese Maßnahmen werden gefördert:

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne: Städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und zum Erhalt von Stadt- und Ortskernen, historischen Altstädten, Stadtteilzentren und Zentren in Ortsteilen, zur Profilierung und Standortaufwertung sowie zum Erhalt und zur Förderung der Nutzungsvielfalt;
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten: Investitionen in städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen, die aufgrund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind;
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten: Nachhaltige Erneuerung zur Bewältigung des wirtschaftlichen und demographischen Wandels in Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind.

Mit der Förderung soll eine zukünftsfähige, nachhaltige und moderne Entwicklung der Städte und Gemeinden in Deutschland ermöglicht werden.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss an die Gemeinden.

Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der Kosten mit einem Drittel. Zwei Drittel müssen Land und Gemeinde aufbringen. Die Aufteilung der Mittel im Verhältnis Land-Gemeinde ist Sache der Länder.

Die Gemeinden können den Eigentümerinnen und Eigentümern beziehungsweise Investorinnen und Investoren mit den Fördermitteln Zuschüsse oder Darlehen gewähren. Näheres bestimmen die Förderrichtlinien der Länder.

Die Gemeinden sind für die Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen zuständig.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?