Förderprogramm

Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Ansprechpunkt:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Außenstelle Weißwasser

Friedrich-Bodelschwingh-Straße 15

02943 Weißwasser/Oberlausitz

Tel: +49 6196 908 1260 (Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr, Freitag 08:30 Uhr – 13:00 Uhr)

Fax: +49 6196 908 1800

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (externer Link)

Weiterführende Links:
Informationen zum Anpassungsgeld Braunkohletagebau, Stein- und Braunkohlekraftwerke (externer Link) Anpassungsgeld-Portal: Hier können Sie Voranfragen und Anträge stellen (externer Link)

Rechtsgrundlage

Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen
vom: 23.05.2025
Bundesministeriumfür Wirtschaft und Energie
BAnz AT 12.06.2025 B2

Das Anpassungsgeld wird auf Antrag der Arbeitnehmerin beziehungsweise des Arbeitnehmers gewährt. Der Antrag ist über das von der Bewilligungsstelle auf deren Internetseite zur Verfügung gestellte elektronische Antragsformular zu stellen. Ebenfalls kann der Antrag in Papierform gestellt werden. Hierzu ist der Antrag in zweifacher Ausfertigung bei der Bewilligungsstelle einzureichen. Antragsformulare sind bei der Bewilligungsstelle anzufordern oder unter der Internetseite abzurufen. Es werden ausschließlich Anträge angenommen, die mit den Antragsformularen der Bewilligungsstelle erstellt wurden. Anträge, die unter Verwendung anderer Formulare gestellt werden und beziehungsweise oder nicht vollständig sind, werden von der Bewilligungsstelle nicht angenommen.

Der Antrag ist spätestens einen Kalendermonat vor dem erstmaligen Bezug des Anpassungsgeldes bei der Bewilligungsstelle zu stellen.

Weblink zur Richtlinie

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