Förderprogramm

Billigkeitsleistungen an Unternehmen zur Vermeidung unzumutbarer Härten durch den nationalen Brennstoffemissionshandel „BEHG-Härtefallkompensation“

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ansprechpunkt:

Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)

im Umweltbundesamt

Buchholzweg 8

City Campus – Haus 3, Eingang 3A

13627 Berlin

Weiterführende Links:
Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) - Härtefälle

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Ihr Unternehmen durch die Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandels von unzumutbaren Härten betroffen ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Bund unterstützt Unternehmen, die durch die Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandels nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) von unzumutbaren Härten betroffen sind.

Sie erhalten die Förderung für zusätzliche finanzielle Belastungen infolge der Einführung des Brennstoffemissionshandels, die in den Abrechnungsjahren 2021 bis 2026 für

  • den Bezug von Brennstoffen und
  • den Bezug von Waren oder für importierte Wärme entstehen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben.

Ihren Förderantrag stellen Sie bis zum 31.7. des Folgejahres elektronisch über die Internetseite der beauftragten Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt.

Sie können den Zuschuss mit anderen staatlichen Beihilfen kumulieren, wenn dabei die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge eingehalten werden.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?