Förderprogramm

Beihilfen für indirekte CO2-Kosten

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ansprechpunkt:

Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)

im Umweltbundesamt

Buchholzweg 8

City Campus – Haus 3, Eingang 3A

13627 Berlin

Weiterführende Links:
Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) – Leitfaden zur Antragsstellung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ein Produktionsunternehmen eines beihilfefähigen Wirtschaftssektors oder eines Teilsektors im Bereich des europäischen Emissionshandels sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für indirekte CO2-Kosten bekommen.

Volltext

Der Bund unterstützt Sie als Unternehmen mit stromintensiven Produktionsprozessen durch Beihilfen für indirekte CO2-Kosten.

Sie erhalten die Förderung als nachschüssigen Zuschuss für die indirekten CO2-Kosten des Vorjahres im Zeitraum 2023 bis 2030, um die auf den Strompreis übergewälzten Kosten der Treibhausgasemissionen zu mindern (Strompreiskompensation).

Die Höhe des Zuschusses wird pro Anlage berechnet. Die Gesamtsumme des Zuschusses ergibt sich also aus der Summe aller Beihilfen für die einzelnen Anlagen des Antragstellers.

Die Beihilfen für indirekte CO2-Kosten beantragen Sie bis spätestens 30.9. des auf das Abrechnungsjahr folgenden Kalenderjahres bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt.

Sie können den Zuschuss mit anderen Fördermitteln kombinieren, wenn dabei die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge eingehalten werden.

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