Kurztext
Wenn Sie als kleines oder mittelständisches Unternehmen einen Markteintritt in Afrika planen, können Sie einen finanziellen Zuschuss für externe Beratungsleistungen erhalten.
Volltext
Gefördert werden externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung und praktischen Umsetzung von wirtschaftlichen Vorhaben in afrikanischen Zielmärkten durch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistete Beratungsorganisationen. Das Förderangebot erstreckt sich auf länder- und branchenspezifische Fragestellungen, rechtliche Rahmenbedingungen im Außenhandel, Business-Case-Berechnungen, Finanzierungsfragen sowie die Vorbereitung von Gründungsvorhaben.
Die Finanzierung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung mit einer Förderquote von 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Je nach Thema gelten gestaffelte maximale Tagessätze bei einem zeitlichen Umfang von mindestens 8 Stunden pro Beratertag:
- Bis zu 864 EUR netto pro Tag für Marktanalysen, Marktrecherchen, Zoll- und Einfuhrbestimmungen sowie Logistikfragen.
- Bis zu 1.080 EUR netto pro Tag für Business-Case-Berechnungen, Zertifizierungen, Normen und den Aufbau von Vertriebsstrukturen.
- Bis zu 1.296 EUR netto pro Tag für Finanzierungsberatungen, Finanzierungsverhandlungen, rechtliche Rahmenbedingungen und die Gründung von Niederlassungen.
Pro Beratungsgutschein werden bis zu 15 Beratertage gefördert. Sie können pro Kalenderjahr bis zu 3 Beratungsgutscheine in Anspruch nehmen, was einem jährlichen maximalen Zuschusswert von 43.740 EUR netto entspricht. Über die gesamte Laufzeit der Förderrichtlinie hinweg ist die Inanspruchnahme auf insgesamt 5 Beratungsgutscheine je Unternehmen mit einem maximalen Gesamtzuschuss von 72.900 EUR netto begrenzt. Den verbleibenden Eigenanteil von 25 % sowie die anfallende Umsatzsteuer müssen Sie selbst tragen.