Kurztext
Wenn Sie mit Ihrer Handwerksorganisation Informationsangebote für kleine und mittlere Unternehmen und Existenzgründerinnen und Existenzgründer bereitstellen und ausbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) kann Sie als Handwerksorganisation unterstützen, wenn Sie sich an dem sogenannten Informations-, Beratungs- und Technologietransfernetzwerk der Handwerksorganisationen beteiligen. Das bedeutet, dass Sie kleine und mittlere Unternehmen und Existenzgründende im Handwerk unentgeltlich, neutral und unabhängig informieren und beraten.
Mitfinanziert werden 3 ineinandergreifende Module:
- Betriebsberatungsstellen (BB) beraten Handwerksbetriebe und Existenzgründende zur Unternehmensführung, zur strategischen Weiterentwicklung und zur Innovationstätigkeit.
- Beratungsstellen für Innovation und Technologie (BIT) wirken daran mit, die Innovationsbereitschaft und -fähigkeit im Handwerk systematisch zu steigern und den Wissens- und Technologietransfer ins Handwerk zu verbessern.
- Fachberatungs- und Informationstransferstellen (FIS) unterstützen die gewerkeübergreifend tätigen Beratungs- und BIT-Stellen mit Spezialwissen bei gewerkspezifischen Fachfragen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung darf insgesamt 50 % Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten. Der Zuschuss beträgt jährlich
- für Betriebsberater oder Betriebsberaterinnen (BB) 24.100 EUR (Vollbeschäftigte),
- für Beratungsstellen für Innovation und Technologie (BIT) 30.100 EUR (Vollbeschäftigte),
- für Fachberatungs- und Informationsstellen (FIS) 24.100 EUR (Vollbeschäftigte).