Förderprogramm

Förderung der digitalen Ausstattung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) und Kompetenzzentren

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Aus- & Weiterbildung, Digitalisierung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Bildungseinrichtung
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ansprechpunkt:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Referat 412


Bitte beachten Sie die Kontaktdaten für die einzelnen Bundesländer
(BAFA - Digitale Ausstattung)

Frankfurter Straße 29 – 35

65760 Eschborn

Weiterführende Links:
BAFA - Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) BAFA - Digitale Ausstattung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie die digitale Ausstattung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten und Kompetenzzentren verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die Beschaffung zusätzlicher digitaler Ausstattungen oder die Modernisierung vorhandener Ausstattungen sowie die in diesem Zusammenhang anfallenden weiteren Investitionen von überbetrieblichen Betriebsbildungsstätten (ÜBS) und Kompetenzzentren.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Ihr Eigenanteil muss mindestens 10 Prozent betragen.

Die Gesamtausgaben für digitale Ausstattungen müssen sich auf mindestens EUR 30.000 belaufen.

Das Förderverfahren ist einstufig. Ihren Antrag richten Sie schriftlich an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

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