Förderprogramm

Innovationsgutscheine des BMWK (go-inno)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Beratung, Forschung & Innovation (themenoffen)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ansprechpunkt:

EURONORM GmbH


Dr. Philipp Giese, Projektleiter go-inno

Tobias Kalies, stellvertretender Projektleiter go-inno 

Stralauer Platz 34

10243 Berlin

Tel: +49 30 97003-200 (Montag bis Freitag 09:00 – 17:00 Uhr)

Fax: +49 30 970035-200

EURONORM GmbH

Weiterführende Links:
BMWK - Informationsseite zu go-inno

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Produktinnovationen und technische Verfahrensinnovationen mit technologischem Potenzial in Ihrem Unternehmen einführen möchten, können Sie durch externe Beraterinnen und Berater unterstützt werden.

Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks. Autorisierte Beratungsunternehmen können Sie beraten. Die Förderung erfolgt ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige.

Sie können die Förderung für 2 Leistungsstufen erhalten:

  • Potenzialanalyse und
  • Realisierungskonzept.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den entstehenden Beratungskosten. Der Umfang der Förderung beträgt für beide Leistungsstufen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für einen Beratertag sind Ausgaben von bis zu EUR 1.100 förderfähig.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • für die Potenzialanalyse bis zu 8 Beratertage. Wenn Sie sachverständige Dritte einbeziehen, können bis zu 10 Beratertage gefördert werden, jeweils in einem Förderzeitraum von bis zu 3 Monaten.
  • für das Realisierungskonzept bis zu 20 Beratertage. Wenn Sie sachverständige Dritte einbeziehen, können bis zu 25 Beratertage gefördert werden in einem Förderzeitraum von bis zu einem Jahr.

Ein Unternehmen kann pro Kalenderjahr bis zu 5 Innovationsgutscheine mit einem Förderwert von insgesamt maximal EUR 20.000 in Anspruch nehmen.

Interessierte Unternehmen wenden sich an ein autorisiertes Beratungsunternehmen. Interessierte Beratungsunternehmen können sich autorisieren lassen.

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