Förderprogramm

Exportinitiative Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Außenwirtschaft, Beratung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ansprechpunkt:

Geschäftsstelle Markterschließung KMU

Germany Trade & Invest

Villemombler Straße 76

53123 Bonn

Weiterführende Links:
Exportinitiative Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen Projektübersicht im Außenwirtschaftsportal iXPOS

Exportinitiative Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen

Ziel und Gegenstand

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt mit der „Exportinitiative Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen” Unternehmen der zivilen Sicherheitswirtschaft bei der Erschließung von Auslandsmärkten. Das Programm ist ein Schwerpunkt der industriepolitischen Konzeption „Zukunftsmarkt zivile Sicherheit” und ist Bestandteil des BMWK-Markterschließungsprogramms.

Die Exportinitiative bezieht sich grundsätzlich auf alle relevanten Zielmärkte. Die Auswahl richtet sich dabei nicht allein nach wirtschaftlichen Aspekten, sondern berücksichtigt auch sicherheitspolitische Erwägungen. Von hoher Bedeutung ist neben dem allgemeinen Marktpotenzial, das sich aus den Wachstumsperspektiven der Zielmärkte ergibt, der mögliche Beitrag deutscher Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen zur Verbesserung der Sicherheitslage und des Schutzniveaus. Auch lokale Projektaktivitäten, die eine erhebliche Systemintegrationsfähigkeit erfordern, finden Beachtung. Dazu gehören zum Beispiel Großbaumaßnahmen (Flughäfen, Häfen, Eisenbahnen, Energieversorgungsanlagen) und gesellschaftliche Großereignisse wie beispielsweise Sportturniere.

Die Exportinitiative bietet verschiedene Module und Maßnahmen an:

Vorbereitung und Durchführung

  • von Informationsveranstaltungen in Deutschland zu den betreffenden Auslandsmärkten unter Einbeziehung deutscher und lokaler Experten,
  • von Markterkundungs- und Geschäftsanbahnungsreisen in interessante Zielmärkte zur gezielten Sondierung von Geschäftschancen und Kontakten sowie für individuelle Einzelgespräche mit potenziellen Kunden, Importeuren sowie Vertriebs- und Kooperationspartnern,
  • von Leistungsschauen im Ausland zur Vorstellung von Produkten, Dienstleistungen und möglichen Kooperationsfeldern vor ausländischem Fachpublikum sowie
  • von Informationsreisen ausländischer Multiplikatoren: Durchführung von fachbezogenen Geschäftsreisen von Entscheidungsträgern ausgewählter Zielländer nach Deutschland zur Teilnahme an Informations- und Präsentationsveranstaltungen sowie an ausgewählten Unternehmens- beziehungsweise Objektbesuchen mit dem Ziel der Vermittlung von relevanten Marktinformationen und der Werbung für deutsche Technologien, Produkte und Dienstleistungen.

Antragsberechtigte

Zielgruppe sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) der deutschen Sicherheitstechnik mit Firmensitz in Deutschland.

Die Unternehmen müssen unabhängig sein, weniger als 500 Beschäftigte und weniger als EUR 50 Millionen Jahresumsatz aufweisen.

Sollte eine gesamte Unternehmensgruppe diese Kriterien nicht überschreiten, so können auch deren gruppenangehörige Unternehmen an den Fördermaßnahmen partizipieren. Interessierte Unternehmen, die dieser Definition nicht entsprechen, können in Einzelfällen an Maßnahmen teilnehmen, sofern sie der Zielgruppe entsprechen und anteilig die anfallenden unternehmensbezogenen Kosten erstatten.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung kommt den Unternehmen indirekt zugute und richtet sich nach der Art der jeweiligen Maßnahme. Sie erfolgt insbesondere durch:

  • die Vermittlung von fach- und länderbezogenen Informationen und Spezialwissen,
  • die Beratung der teilnehmenden Unternehmen auf der Grundlage erstellter Branchenprofile, spezifischer umfangreicher Länder-, Markt- und Brancheninformationen und -analysen,
  • die Identifizierung und Kontaktanbahnung von und zu potenziellen Geschäftspartnern,
  • die Vorbereitung und Durchführung von Geschäftstreffen in Deutschland oder im jeweiligen Zielland und
  • die Nachbereitung für die Teilnehmer.

Von den Teilnehmern wird je nach Art der Maßnahme ein Eigenbeitrag in Höhe von maximal EUR 30 pro Tag für Versorgungsleistungen bei Informationsveranstaltungen beziehungsweise bis zu EUR 1.000 pauschal (bei Auslandsformaten) erhoben. Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten (Nebenkosten) zu und zwischen den Gesprächsterminen beziehungsweise den Besuchen der Delegation im jeweiligen Zielland oder in Deutschland tragen die Teilnehmer selbst.

Antragsverfahren

Die Exportinitiative Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen wird von der Geschäftsstelle Markterschließung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut.

Die Geschäftsstelle Markterschließung ist zuständig für die inhaltliche Aufstellung und fachliche Durchführung des jährlich aufgestellten Programms der Exportinitiative sowie für die Qualitätssicherung. Sie unterstützt unter anderen die beauftragten Projektträger fachlich bei der konzeptionellen, inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Einzelmaßnahmen und der Einbindung von deutschen und lokalen Stellen und Fachexperten. Die Geschäftsstelle vermarktet gleichzeitig das Förderprogramm und unterstützt die Projektträger bei ihrer Vermarktung der übernommenen Einzelmaßnahmen.

Das BAFA ist bei der Umsetzung des jeweiligen Jahresprogramms für das Ausschreibungsverfahren, die Vergabe von Aufträgen bzw. die Bewilligung von Zuwendungen, die administrative Abwicklung sowie die Prüfung der Abrechnung von Einzelmaßnahmen zuständig.

Die Auswahl der teilnehmenden Unternehmen erfolgt durch die beauftragten Projektträger. Auswahlkriterien sind unter anderen die Marktfähigkeit der Güter, Produkte beziehungsweise Dienstleistungen sowie die entsprechende Nachfrage im jeweiligen Zielland.

Anträge interessierter Unternehmen zur Teilnahme an den Einzelmaßnahmen können an die jeweiligen Projektträger gerichtet werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle Markterschließung oder an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

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