Förderprogramm

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) - Förderung von CCU und CCS

Förderprogramm aktiv, Antragsstellung nicht mehr möglich

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch), Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ansprechpunkt:

Projektträger Jülich (PtJ)

Forschungszentrum Jülich GmbH

Wilhelm-Johnen-Straße

52425 Jülich

Weiterführende Links:
KEIBundesförderung Industrie und Klimaschutz easy-Online Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Industrieprojekte, die einen Beitrag zur Treibhausgasneutralität des Industriesektors und damit verbundener Sektoren in Deutschland leisten. Wenn Sie Projekte planen, die die Emissionen von Treibhausgasen durch CCU und CCS reduzieren, können Sie eine Förderung beantragen.

 Das Förderprogramm besteht aus zwei Teilmodulen:

  • Teilmodul 1: Investitionsvorhaben auf Basis von Art.36 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
  • Teilmodul 2: Innovationsvorhaben im Sinne anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung (AGVO)

 Im Teilmodul 1 können Sie:

  • für Investitionen im Bereich Infrastruktur und Speicher eine Förderung von bis zu 25 Millionen Euro pro Projekt erhalten.
  • für andere Investitionen eine Förderung von bis zu 30 Millionen Euro erhalten. Gefördert werden bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten.

 In Teilmodul 2 können Sie:

  • für Projekte der industriellen Forschung eine Förderung von bis zu 35 Millionen Euro erhalten,
  • für Vorhaben der experimentellen Entwicklung eine Förderung von bis zu 25 Millionen Euro erhalten,
  • für Durchführbarkeitsstudien eine Förderung von bis zu 8,25 Millionen Euro beantragen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizzen bei dem Projektträger ein. Dies ist das Forschungszentrum Jülich GmbH - Projektträger Jülich-PtJ.

Bei Konsortien muss ein Unternehmen als Konsortialführer bestimmt werden. Dieses stellt den Dach-Antrag. Jedes Unternehmen des Konsortiums muss ebenfalls einen separaten Antrag einreichen.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie das elektronische Antragssystem easy-Online.

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