Kurztext
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Bund ganzheitliche energetische Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden durch zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen oder durch direkte Investitionszuschüsse für kommunale Antragsteller.
Volltext
Sie möchten die Energieeffizienz Ihres Wohngebäudes oder Nichtwohngebäudes verbessern. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Sie dabei finanziell mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten.
Sie erhalten Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, wie die Dämmung von Wänden oder neue Fenster. Zudem fördert der Bund effiziente Anlagentechnik sowie den Einbau klimafreundlicher Heizungen, wie Wärmepumpen oder Biomasseanlagen. Auch der Anschluss an ein Wärmenetz und die Fachplanung durch einen Experten werden bezuschusst.
Wie viel Geld Sie erhalten, hängt von Ihren konkreten Maßnahmen ab. Bei Wohngebäuden liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Heizungstechnik grundsätzlich bei 28.000 EUR für die erste Wohneinheit. Für die Gebäudehülle und restliche Technik können bis zu 60.000 EUR berücksichtigt werden, sofern Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorlegen. Bitte beachten Sie, dass die Förderhöchstbeträge für Heizungen ab dem Jahr 2027 schrittweise sinken.
Der Basis-Fördersatz für neue Heizungen beträgt 30 %. Durch verschiedene Boni – etwa für mittlere und untere Einkommen, Familien mit Kindern, einen schnellen Heizungstausch oder europäische Wärmepumpen – können Sie diesen Fördersatz auf bis zu 80 % steigern.
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der restlichen Anlagentechnik erhalten Sie in der Regel 15 % Zuschuss. Auch hier können Sie durch Boni, beispielsweise für die Umsetzung eines Sanierungsfahrplans, eine höhere Förderung erreichen.