Förderprogramm

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Förderart:
Zuschuss, Darlehen
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ansprechpunkt:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Referat 611–615

Frankfurter Straße 29 – 35

65760 Eschborn

Weiterführende Links:
BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
KfW – Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz BMWK – 80 Millionen gemeinsam für den Energiewechsel

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Bestandsgebäude investieren und das energetische Niveau des Gebäudes verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sanierungen an Bestandsgebäuden mit Einzelmaßnahmen zur Verbesserung des energetischen Niveaus der Gebäude. Förderfähig sind auch Erweiterungen durch Anbau und Ausbau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sowie die Umwidmung von Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden und auch die Umwidmung von Wohngebäuden zu Nichtwohngebäuden.

Gefördert werden

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, zum Beispiel
    • Dämmung der Gebäudehülle,
    • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren,
    • sommerlicher Wärmeschutz,
  • Anlagentechnik (außer Heizung), zum Beispiel
    • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung,
    • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bei Wohngebäuden,
    • Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik bei Nichtwohngebäuden,
    • Kältetechnik zur Raumkühlung bei Nichtwohngebäuden,
    • Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme bei Nichtwohngebäuden, 
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik), zum Beispiel
    • solarthermische Anlagen,
    • Biomasseheizungen,
    • elektrisch angetriebene Wärmepumpen,
    • Brennstoffzellenheizungen,
    • wasserstofffähige Heizungen,
    • innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien,
    • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes,
    • Anschluss an ein Gebäudenetz,
    • Anschluss an ein Wärmenetz,
    • provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt (Förderung der Mietkosten für maximal 1 Jahr).
  • Heizungsoptimierung, zum Beispiel
    • Verbesserung der Anlageneffizienz (begrenzt auf Bestandsgebäude mit höchstens 5 Wohneinheiten beziehungsweise Nichtwohngebäude mit höchstens 1.000 Quadratmetern beheizter Fläche),
    • Emissionsminderung von Biomasseheizungen sowie
  • Fachplanung und Baubegleitung.

Förderfähig sind die Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Einzelmaßnahme anfallen, sowohl für private als auch für kommunale, industrielle und gewerbliche Antragstellende. Dabei werden auch notwendige Umfeldmaßnahmen gefördert, die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind. Dies kann zum Beispiel der Ausbau und die Entsorgung einer Altheizung sein. 

Sie erhalten die Förderung als Investitionszuschuss („Zuschuss“) und können ergänzend ein zinsgünstiges Darlehen erhalten.

Die Obergrenze der Zuschussförderung beträgt 70 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben und setzt sich aus den Fördersätzen Ihrer Einzelmaßnahmen und Ihren individuellen Bonussätzen zusammen.

Für die Förderung können Sie folgende Fördersätze pro Einzelmaßnahme erhalten:

  • 15 Prozent für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, für Anlagentechnik (außer Heizung) und für Heizungsoptimierungen zur Effizienzverbesserung,
  • 30 Prozent für solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen, innovative Heizungstechnik, die Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen, den Anschluss an ein Gebäudenetz und den Anschluss an ein Wärmenetz sowie
  • 50 Prozent für Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung sowie für Fachplanung und Baubegleitung

jeweils der förderfähigen Investitionsausgaben.

Für einzelne Maßnahmen werden Boni gewährt:

  • Der Klimageschwindigkeits-Bonus erhöht Ihre Förderung für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) um bis zu 20 Prozentpunkte, wenn Sie eine alte Gas- oder Biomasseheizung beziehungsweise eine Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung austauschen.
  • Bei einem Haushaltseinkommen von bis zu EUR 40.000 erhöht sich Ihre Förderung für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) um 30 Prozentpunkte (Einkommens-Bonus).
  • Für energetische Sanierungsmaßnahmen, die Bestandteil von einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sind, wird ein Bonus in Höhe von 5 Prozentpunkten gewährt (iSFP-Bonus). Der iSFP wurde im Rahmen der „Energieberatung für Wohngebäude“ entwickelt. Die Maßnahme müssen Sie innerhalb von maximal 15 Jahren nach der Erstellung des iSFP umsetzen. Der iSFP-Bonus wird nicht für Anlagen zur Wärmeerzeugung, für die Emissionsminderung von Biomasseheizungen und für Fachplanung und Baubegleitung gewährt.
  • Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.
  • Für die Errichtung von Biomasseanlagen, die einen Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/ einhalten, wird zusätzlich ein Emissionsminderungs-Zuschlag von EUR 2.500 gewährt.

Die Zuschusshöchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Heizungsoptimierungen beträgt

  • für Wohngebäude EUR 60.000 pro Wohneinheit,
  • für Nichtwohngebäude bis zu EUR 500,00 pro Quadratmeter Nettogrundfläche,
  • für die Fachplanung und Baubegleitung maximal EUR 20.000 pro Zusage/Zuwendungsbescheid mit
    • maximal EUR 2.000 pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern,
    • maximal EUR 5.000 bei Ein- und Zweifamilienhäusern und
    • maximal EUR 5,00 pro Quadratmeter Nettogrundfläche bei Nichtwohngebäuden.

Die Zuschusshöchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) beträgt

  • für Wohngebäude EUR 30.000 für die 1. Wohneinheit, jeweils EUR 15.000 für die 2. bis 6. Wohneinheit und jeweils EUR 8.000 ab der 7. Wohneinheit,
  • für Nichtwohngebäude abhängig von der Nettogrundfläche
    • EUR 30.000 für Gebäude bis 150 Quadratmeter Nettogrundfläche,
    • EUR 200,00 pro Quadratmeter bei 150 bis 400 Quadratmeter Nettogrundfläche,
    • zusätzlich EUR 120,00 pro Quadratmeter bei 400 bis 1.000 Quadratmeter Nettogrundfläche und
    • zusätzlich EUR 80,00 pro Quadratmeter bei mehr als 1.000 Quadratmeter Nettogrundfläche.

In Kombination mit einem Investitionszuschuss können Sie für 100 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben einen Ergänzungskredit der KfW mit Zinsvorteil erhalten, wenn Ihr Haushaltseinkommen bis zu EUR 90.000 beträgt.

Den Ergänzungskredit erhalten Sie für

  • bis zu EUR 120.000 pro Wohneinheit bei Wohngebäuden und
  • bis zu EUR 500,00 pro Quadratmeter Nettogrundfläche bei Nichtwohngebäuden, maximal EUR 5 Millionen pro Vorhaben.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme ein. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen, die Sie für die Ausführung Ihrer Maßnahme abschließen.

Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen Sie die Förderung für

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle,
  • Anlagentechnik (außer Heizung),
  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes,
  • Heizungsoptimierung sowie
  • Fachplanung und Baubegleitung.

Bei der KfW Bankengruppe (KfW) beantragen Sie die Förderung für

  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) außer Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes sowie
  • über Ihre Hausbank den Ergänzungskredit für Ihre zuschussfähigen Ausgaben.
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