Förderprogramm

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ansprechpunkt:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Referat 514 – Energieaudit, Wärmenetze, Einsparzähler

Frankfurter Straße 29 – 35

65760 Eschborn

Weiterführende Links:
BAFA: Wärmenetze BMWK: Grüne Wärme

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Für Maßnahmen zur Transformation bestehender und zur Errichtung neuer Wärmenetzsysteme, die zu mindestens 75 Prozent durch erneuerbare Energien und Abwärme gespeist werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze im Rahmen folgender Module:

  • Modul 1: Transformationspläne, Machbarkeitsstudien
    • Transformationspläne für Bestandswärmenetze mit dem Ziel der vollständigen Versorgung durch förderfähige erneuerbare Wärmequellen bis 2045
    • Machbarkeitsstudien für die Errichtung treibhausgasneutraler Wärmenetze mit ansteigenden Anteilen erneuerbarer Energien und Abwärme bis 2045
  • Modul 2: Systemische Förderung (Investitions- und Betriebskostenförderung)
    • Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbarer Wärme (mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien und Abwärme)
    • Transformation von Bestandsnetzen zur vollständigen Dekarbonisierung bis 2045
  • Modul 3: Einzelmaßnahmen
    • Solarthermieanlagen
    • Wärmepumpen
    • Biomassekessel
    • Wärmespeicher
    • Rohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern und die Integration von Abwärme sowie für die Erweiterung von Wärmenetzen
    • Wärmeübergabestationen

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Transformationspläne und Machbarkeitsstudien (Modul 1): bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal EUR 2 Millionen für 12 Monate,
  • für Investitionen in Neubaunetze und in Bestandsnetze (Modul 2): bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal EUR 100 Millionen pro Vorhaben für 4 Jahre,
    • Betriebskosten können für die Erzeugung und Einspeisung von Wärme aus Solarthermieanlagen und aus strombetriebenen Wärmepumpen gefördert werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Anlage und der Jahresarbeitszahl in den ersten 10 Jahren nach Inbetriebnahme.
  • für Einzelmaßnahmen (Modul 3): bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal EUR 100 Millionen pro Vorhaben für 2 Jahre.

Ihre Ausgaben für Planungsleistungen und für die Bewertung konkreter Maßnahmen einschließlich ihrer Genehmigungsfähigkeit sind in Modul 1 förderfähig.

Das Förderverfahren ist einstufig. Den Antrag stellen Sie vor Beginn Ihres Vorhabens beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Sie können den Zuschuss nicht mit staatlichen Beihilfen für das gleiche Projekt kumulieren, es sei denn, es handelt sich um unterschiedliche Kosten.

Die BEW ist Teil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP), der aus Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Union, NextGenerationEU, finanziert wird.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?