Förderprogramm

Förderung für Konsortien für CO2-arme Produktionsverfahren in der Industrie durch CO2-Differenzverträge

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Ansprechpunkt:

Projektträger Jülich (PtJ)

Forschungszentrum Jülich GmbH

Wilhelm-Johnen-Straße

52425 Jülich

Weiterführende Links:
easy-Online: Elektronisches Formularsystem (externer Link) Informationen zu CO2-Differenzverträgen für die Industrie (externer Link) Pressemitteilung zum Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Konsortium in emissionsarme Verfahren investieren, können Sie einen Kohlendioxid (CO2)-Differenzvertrag abschließen. Dieser gleicht Ihre Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Methoden aus.

Volltext

Sie wollen als Konsortium von Unternehmen Ihre Produktion klimafreundlich umbauen. Das kostet oft viel Geld. Sie können deshalb einen Kohlendioxid (CO2)-Differenzvertrag mit dem Bund abschließen. Der englische Begriff dafür lautet Carbon Contract for Difference (CCfD). Der Vertrag gleicht Ihre Mehrkosten für Bau und Betrieb der Anlage aus.

Die Laufzeit des Vertrags beträgt 15 Jahre. Sie bilden hierfür ein Konsortium mit anderen Unternehmen. Sie bestimmen 1 Konsortialführer. Dieser stellt den Antrag für das gesamte Konsortium. Das Konsortium erhält einen gemeinsamen Zuwendungsbescheid. Sie haften gemeinsam für alle rechtlichen Verpflichtungen.

Sie erhalten die Förderung, wenn Sie weniger CO2 ausstoßen. Die Höhe der Zahlung hängt vom aktuellen Preis für CO2 ab.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Eine Teilnahme am Vorverfahren für das Gebotsverfahren 2026 war bis zum 01.12.2025 möglich. Eine Teilnahme an diesem Vorverfahren ist Voraussetzung dafür, dass Unternehmen im nachfolgenden Gebotsverfahren 2026 ein Gebot abgeben können.

Das Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge startete am 05.05.2026.

Das Gebotsverfahren für die Förderung verläuft in folgenden Schritten:

  • Sie reichen Ihren Antrag als Konsortialführer online über das Portal „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) ein.
  • Sie schicken das Original der Sicherheit per Post an das Forschungszentrum Jülich GmbH - Projektträger Jülich (PtJ).
  • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) prüft Ihren Antrag.
  • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) bewertet alle Anträge in einem Gebotsverfahren.
  • Sie erhalten bei Erfolg einen gemeinsamen Zuwendungsbescheid für das Konsortium.
  • Der Kohlendioxid (CO2)-Differenzvertrag ist damit abgeschlossen.

Fristen

Die Frist zur Abgabe der Anträge einschließlich der Gebote und sämtlicher Unterlagen endet mit Ablauf des 07.09.2026.

Anträge, die nicht innerhalb dieser Frist (materielle Ausschlussfrist) in der vom Zuwendungsgeber vorgegebenen Form eingereicht werden oder die nicht die geforderten oder – im Falle einer Nachforderung – nachgeforderten Angaben und Unterlagen enthalten, werden abgelehnt.

rechtliche Voraussetzungen

  • Sie sind ein Unternehmen oder eine wirtschaftlich tätige Kommune.
  • Sie betreiben die Anlage in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie senken die Emissionen an Kohlendioxid (CO2) ab dem 4. Jahr um mindestens 50 Prozent.
  • Sie können die Emissionen an Kohlendioxid (CO2) in den letzten 12 Monaten um 85 Prozent senken.
  • Ihre Anlage stößt im Normalfall mindestens 5.000 Tonnen Kohlendioxid (CO2) pro Jahr aus.
  • Die beantragte Fördersumme liegt über 15 Millionen EUR (15.000.000,00 EUR).
  • Sie wollen gemeinsam als Konsortium 1 Produkt in der Bundesrepublik Deutschland herstellen.
  • Sie erreichen als Konsortium zusammen die Mindestgröße der Emissionen.
  • Sie haben einen technologischen Verbund Ihrer Prozesse.
  • Alle Anlagen werden von Mitgliedern des Konsortiums betrieben.

Ausschlussgründe:

  • Vorhaben, mit denen Sie bereits vor der Bewilligung begonnen haben, sind nicht förderfähig.
  • Vorhaben, die mehr als 2,5 Milliarden EUR (2.500.000.000,00 EUR) an Fördermitteln benötigen, sind nicht förderfähig.
  • Vorhaben, die ausschließlich Strom, Fernwärme oder Kohlendioxid (CO2) produzieren, sind nicht förderfähig.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

  • Formularantrag
  • Vorhabenbeschreibung
  • quantitatives Abfragedokument inklusive Finanzierungsplan
  • Bonitätsnachweis
  • Fragebogen zur Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten
  • digitale Fassung des Kohlendioxid (CO2)-Differenzvertrags
  • Kopie des Nachweises über eine Sicherheit (Umsetzungsgarantie)
  • Erklärung zum Ausschluss des Status Unternehmen in Schwierigkeiten und Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission (EU-Kommission)
  • Nachweis über die Bevollmächtigung des Konsortialführers
  • Nachweis über Daten der Mitglieder des Konsortiums
  • Bei postalischem Versand: Original des Nachweises über eine Sicherheit
  • Bei fehlendem Betriebsrat und fehlender Tarifbindung: Konzept zum Standorterhalt
  • Bei fremden Anlagen: Verpflichtungserklärung des Eigentümers
  • Bei Nutzung spezifischer Energieträger: Nachweise bezüglich der Nutzung von Biomasse, Erdgas oder fossilen Brennstoffen
  • Bei Industriedampf: Nachweise zum Einsatz und zu Liefermöglichkeiten

Hinweise / Besonderheiten zur Förderleistung

Sie dürfen diese Förderung nicht mit Mitteln aus dem Programm Important Projects of Common European Interest (IPCEI) im Bereich Wasserstoff kombinieren. Sie dürfen diese Förderung auch nicht mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) kombinieren. Alle Mitglieder des Konsortiums haften für Verpflichtungen als Gesamtschuldner.

Die Bewilligungsbehörde strebt an, sämtliche Fragen, die bis zum 17.08.2026 eingehen, bis zum 31.08.2026 zu beantworten. Fragen, die nach dem 17.08.2026 eingehen, können möglicherweise nicht mehr innerhalb der Gebotsphase beantwortet werden.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung von CO2-armen Produktionsverfahren in der Industrie durch CO2-Differenzverträge (Förderrichtlinie CO2-Differenzverträge – FRL CCfD)
vom: 04.05.2026
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BAnz AT 08.05.2026 B2

Weblink zur Förderrichtlinie

Förderaufruf zum Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge
Stand: 05.05.2026
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Weblink zum Förderaufruf

Service
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