Förderprogramm

IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen

Förderprogramm aktiv, Antragsstellung nicht mehr möglich

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Digitalisierung, Forschung & Innovation (themenspezifisch), Mobilität
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ansprechpunkt:

DLR Projektträger

Gesellschaft, Innovation, Technologie
Abteilung Energie und Mobilität
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)

Heinrich-Konen-Straße 1

53227 Bonn

Weiterführende Links:
BMWK Das Technologieprogramm „IKT für Elektromobilität“

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu IKT-basierten Systemansätzen und Anwendungen im Bereich der Elektromobilität planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Projekte zu wirtschaftlichen E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen.

Sie erhalten die Förderung für Projekte zu folgenden Themenschwerpunkten:

  • IKT-basierte Systemansätze und Anwendungen zur Verknüpfung gewerblicher Elektromobilität mit fortschrittlichen Energie-, Logistik- und Liegenschaftsinfrastrukturen,
  • hochautomatisierte und autonome Personenbeförderungs- und Cargo-Konzepte im City-, ländlichen und suburbanen Bereich,
  • Fahrzeugkommunikation und Daten sowie Plattform-/App-basierte Anwendungen,
  • neue Ladeinfrastruktur-Lösungen speziell für schwere E-Nutzfahrzeuge und
  • IKT-basierte Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Anwendungen im Nutzfahrzeugsegment.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise 3 Jahren.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Je nach Kategorie ist die Höhe der Förderung festgelegt:

  • industrielle Forschung: maximal 35.000.000 EUR,
  • experimentelle Entwicklung: maximal 25.000.000 EUR,
  • Durchführbarkeitsstudien: maximal 8.250.000 EUR.

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizzen jeweils zum 15. September eines Jahres bei dem Projektträger ein.

Das BMWK veröffentlicht, sofern erforderlich, spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Einreichungsstichtag weitere Informationen und Hinweise, die für eine Beteiligung am Wettbewerb erforderlich sind.

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