Förderprogramm

Energieberatung für Wohngebäude

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Beratung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Privatperson, Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ansprechpunkt:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Referat 515 – Energieberatung

Frankfurter Straße 29 – 35

65760 Eschborn

Weiterführende Links:
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude Deutsche Energie-Agentur GmbHEnergieeffizienz-Experten

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Ihr Wohngebäude energetisch sanieren wollen, können Sie für eine Energieberatung einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Energieberatungen zur energetischen Gebäudesanierung und zum Heizungstausch durch zugelassene Beraterinnen und Berater. Bei der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) werden Maßnahmen empfohlen, die aufzeigen

  • wie ein Wohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann oder
  • wie durch eine umfassende Sanierung ein bundesgefördertes Effizienzhausniveau zu erreichen ist.

Sie können einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars erhalten, jedoch

  • maximal EUR 650 für Ein- und Zweifamilienhäuser und
  • maximal EUR 850 für Wohngebäude mit 3 oder mehr Wohneinheiten.

Wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, können Sie für zusätzliche Erläuterungen bei der Eigentümerversammlung einmalig maximal EUR 250,00 bekommen.

Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Beratung online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

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