Förderprogramm

Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Beratung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Ansprechpunkt:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Referat 515 – Energieberatung

Frankfurter Straße 29 – 35

65760 Eschborn

Tel: +49 6196 908-1880 (Anrufzeiten: Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr, Donnerstag 12:00 – 16:00 Uhr)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (externer Link)

Weiterführende Links:
Informationsseite zur Bundesförderung (externer Link)
Rechtsgrundlage

Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN)
vom: 13.12.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 23.12.2024 B2

Mit dem Vorhaben darf nicht vor Bewilligung begonnen werden. Als Vorhabenbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Vertrags. 

Weblink zur Förderrichtlinie

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?