Förderprogramm

Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Beratung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ansprechpunkt:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Referat 515 – Energieberatung

Frankfurter Straße 29 – 35

65760 Eschborn

Tel: +49 6196 908-1880 (Anrufzeiten: Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr, Donnerstag 12:00 – 16:00 Uhr)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Weiterführende Links:
BAFA – Informationsseite zur Bundesförderung BAFA – Kontaktformular
Rechtsgrundlage

Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN)
vom: 13.12.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 23.12.2024 B2

Die Antragstellung muss vor Vorhabenbeginn, das heißt vor Abschluss eines rechtsgültigen Abschlusses eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungsvertrags mit dem Energieberater erfolgen.

Weblink zur Förderrichtlinie

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?