Förderprogramm

Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Beratung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Ansprechpunkt:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Referat 515 – Energieberatung

Frankfurter Straße 29 – 35

65760 Eschborn

Tel: +49 6196 908-1880 (Anrufzeiten: Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr, Donnerstag 12:00 – 16:00 Uhr)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (externer Link)

Weiterführende Links:
Informationsseite zur Bundesförderung (externer Link) Kontaktformular des BAFA (externer Link)
Rechtsgrundlage

Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN)
vom: 13.12.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 23.12.2024 B2

Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Das heißt: Bevor ein rechtsgültiger Vertrag mit dem Energieberater abgeschlossen wird, der dem Beginn der Ausführung zuzurechnen ist.

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

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