Förderprogramm

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Foerderart:
zuschuss
Foerderbereich:
energieeffizienz_erneuerbare_energien, unternehmensfinanzierung
Foerdergebiet:
_bundesweit
Foerderberechtigte:
unternehmen
Foerdergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Ansprechpunkt:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Referat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft

Frankfurter Straße 29 – 35

65760 Eschborn

Tel: +49 6196 908-1883 (Anrufzeiten: Montag und Mittwoch 13:00 Uhr – 15:00 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag 09:00 Uhr – 11:00 Uhr)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (externer Link)

WeiterfuehrendeLinks:
Informationsseite zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6) (externer Link) Förderzentrale Deutschland: Hier können Sie Ihren Antrag einreichen (externer Link)

FundingProgram-Tab1

FundingProgram-teaserText

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert Maßnahmen von Unternehmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland. Bei Investitionen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

FundingProgram-summary

Die Förderung erhalten Sie wahlweise als direkten Zuschuss (BAFA) oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem zinsverbilligten Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Gefördert werden:

  • Querschnittstechnologien (Modul 1)
  • Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Erneuerbaren Energien (Modul 2)
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware (Modul 3)
  • Maßnahmen zur Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs von Anlagen und Prozessen (Modul 4)
  • Transformationsplan (Modul 5)
  • Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6)

Modul 6 fördert Investitionen für den Austausch oder die Umrüstung von Anlagen, damit diese mit elektrischer Energie betrieben werden können.

 

FundingProgram-Tab2

FundingProgram-procInfluence

Eine Antragstellung ist vor Beginn der Maßnahme notwendig und bis zum 31.12.2028 möglich.

 

FundingProgram-Tab3

FundingProgram-bodyText

Bekanntmachung der Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit
vom: 25.01.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 14.02.2024 B2

Eine Antragstellung ist vor Beginn der Maßnahme notwendig und bis zum 31.12.2028 möglich.

Weblink zur Förderrichtlinie (externer Link)

BAFA-Merkblatt zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Weblink zum BAFA-Merkblatt (PDF, nicht barrierefrei)

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?