Förderprogramm

ERP-VC-Fondsinvestments

Förderart:
Beteiligung
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenoffen), Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ansprechpunkt:

KfW Capital

Bockenheimer Landstraße 98–100

60323 Frankfurt am Main

Weiterführende Links:
KfW Capital Investmentprogramme

ERP-VC-Fondsinvestments

Ziel und Gegenstand

Die KfW-Beteiligungsgesellschaft KfW Capital beteiligt sich an Wagniskapitalfonds und „Venture Debt“-Fonds in Deutschland und Europa. Das jährliche Investitionsvolumen des ERP-VC-Fondsinvestmentprogramms im Auftrag und im Risiko des ERP-Sondervermögens beträgt EUR 180 Millionen. Daneben kann die KfW Capital auch über die ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität – mit Unterstützung des ERP-Sondervermögens und des Zukunftsfonds des Bundes – investieren.

Ziel ist es, das Wagniskapitalangebot für technologieorientierte Start-ups und junge Unternehmen in der Wachstumsphase in Deutschland zu verbessern und dazu beizutragen, die Kapitalangebotslücke in der Start-up- und Wachstumsphase zu schließen.

Antragsberechtigte

Kapitalsuchende Unternehmen können die Finanzierungsmöglichkeit indirekt wahrnehmen.

Antragsberechtigt sind Venture-Capital-Fonds mit Sitz in Deutschland oder Europa, die die Start-up- und die Wachstumsphase junger Unternehmen abdecken können und die maßgeblich in Deutschland investieren. Grundsätzlich sind Beteiligungen an Wagniskapitalfonds mit einem branchenerfahrenen Team vorgesehen. Daneben sind jedoch auch Beteiligungen an neu gegründeten Fondsgesellschaften (sog. „First Time“-Fonds) möglich. Der Fokus der Beteiligungen soll auf Fonds für Start-ups aus technologieorientierten Branchen liegen (z.B. IT und E-Commerce, Biotech, Life Science, MedTech, Cleantech). Darüber hinaus kommt auch eine Beteiligung an „Social Venture“-Fonds in Betracht, die sich an kommerziell agierenden Sozialunternehmen beteiligen. Daneben sind auch Beteiligungen an sogenannten „Venture Debt“-Fonds möglich (auch „Venture Loan Fonds“ oder „Growth Debt Fonds“ genannt), für welche die gleichen Grundlagen und Konditionen wie für Wagniskapitalfonds gelten.

Voraussetzungen

Die Anlageentscheidung fällt in mehreren Stufen. Die Fondsbeteiligungen erfolgen grundsätzlich zu den gleichen Bedingungen (pari passu) wie die Beteiligung weiterer privatwirtschaftlicher Mitinvestoren. Die Zielfonds streben ein Volumen von mindestens EUR 50 Millionen an.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt als Beteiligung.

Das Zeichnungsvolumen pro Fonds beträgt grundsätzlich maximal EUR 25 Millionen Der Anteil eines Fondsinvestments liegt bei maximal 19,99 Prozent der Kapital- und Stimmrechtsanteile eines Fonds.

Antragsverfahren

Antragsteller und Manager von VC-Fonds können sich zur Kontaktaufnahme an die KfW Capital wenden.

Quelle

Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der KfW Capital, Stand Januar 2024.

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