Förderprogramm

Förderung im Rahmen der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI)

Förderprogramm aktiv, Antragsstellung derzeit nicht möglich

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Beratung, Digitalisierung, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Innovation (themenspezifisch), Infrastruktur, Mobilität, Frauenförderung, Gesundheit & Soziales, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Regionalförderung, Smart Cities & Regionen, Umwelt- & Naturschutz, Wohnungsbau & Modernisierung, Städtebau & Stadterneuerung
Fördergebiet:
Sonstige, bundesweit
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Kommune
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ansprechpunkt:

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH

Potsdamer Platz 10

10785 Berlin

Weiterführende Links:
EUKI – Informationsseite zum Ideenwettbewerb

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ein Projekt planen, das zum Klimaschutz in Europa beiträgt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI) 2017 ins Leben gerufen, um Treibhausgasemissionen zu mindern und die Zusammenarbeit beim Klimaschutz in Europa zu verbessern. Seitdem hat die EUKI 213 grenzüberschreitende Klimaprojekte gefördert und ein aktives Netzwerk mit 440 Organisationen in 31 europäischen Ländern geschaffen.

Die Fördersumme beträgt pro unterstütztem Projekt zwischen 120.000 und 1.000.000 EUR. Hierzu wird jedes Jahr ein europaweiter Ideenwettbewerb ausgeschrieben.

Sie können sich für eine Förderung Ihres Vorhabens in den folgenden 6 Bereichen bewerben (Änderungen vorbehalten):

  • Klimaneutrale Mobilität
  • Klimapolitik
  • CO2-Entnahme und -Senken
  • Energiewende und klimaneutrale Gebäude
  • Sozialgerechter Strukturwandel
  • Nachhaltige Wirtschaft

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Das Verfahren zur Antragsstellung findet in englischer Sprache statt und besteht aus 2 Schritten. Es wird auf der BMWK Informationsseite zur Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI) ausführlich erläutert.

Erster Schritt: Einreichen einer Projektskizze im Rahmen des Ideenwettbewerbs.

In einem ersten Schritt skizzieren Sie Ihr Projekt: Erläutern Sie die bestehenden Herausforderungen, die Ziele sowie die Maßnahmen, um diese zu erreichen. Die aktuellen Informationen zur Finanzierung und alle weiteren dafür notwendigen Dokumente finden Sie zum Start des Ideenwettbewerbs in der Dokumentenbox auf unserer Website. Alle bis zum Fristablauf vollständig eingegangenen Projektskizzen werden nach festen Kriterien fachlich geprüft.

Zweiter Schritt: Einreichen eines vollständigen Projektvorschlags.

Nur wenn Ihre Projektskizze von der EUKI ausgewählt wird, werden Sie im zweiten Schritt dazu aufgefordert, einen vollständigen Projektvorschlag zu entwickeln. Diesen müssen Sie innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Aufforderung einreichen. Die dafür notwendigen Dokumente sind auf unserer Website verfügbar.

Nach erfolgreicher Antragstellung: Sie können mit der Projektdurchführung beginnen.

Wenn Ihr Projektvorschlag angenommen und der Vertrag unterzeichnet ist, können Sie mit den Projektaktivitäten beginnen. Gleichzeitig startet die finanzielle Abwicklung des Projekts. Alle wichtigen Informationen zur Steuerung des Projekts sowie hilfreiche Tutorials finden Sie auf der Informationsseite des BMWK zu EUKI für Projekte (weiterführende Links). 

Bearbeitungsdauer

  • Von Antragstellung bis Förderbeginn ca. 9 bis 11 Monate
  • Schritt 1: ca. 4 Monate
  • Schritt 2: ca. 5 bis 6 Monate

Fristen

  • Start des Ideenwettbewerbs: Januar/Februar
  • Skizzeneinreichung: Februar/März
  • Projektvorschlag Einreichung: Juli/August

Für das Auswahlverfahren 2025 mussten die Projektideen bis zum 10.03.2025 um 15:00 Uhr MEZ eingereicht werden.

rechtliche Voraussetzungen

Die EUKI fördert Projekte in allen EU-Mitgliedsstaaten und den potenziellen Beitrittskandidatenländern des Westbalkans. Der regionale Schwerpunkt liegt auf Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den baltischen Staaten sowie dem Westbalkan. In die Zielländer in diesen Regionen muss mindestens die Hälfte der Projektmittel fließen. Die EUKI unterstützt grenzüberschreitende Kooperationen: Klimaschutzprojekte sollten Partnerorganisationen in mehreren europäischen Ländern vorweisen können.

Folgende Kriterien müssen für die Förderung durch die EUKI erfüllt sein:

Ihre Organisation ist

  • eine Nichtregierungsorganisation (NGO),
  • eine regionale oder lokale Behörde,
  • ein gemeinnütziges Unternehmen oder
  • eine Universität oder andere Bildungseinrichtung.

Ihre Organisation hat ihren Sitz

  • in einem EU-Mitgliedsland oder
  • in einem der EU-Beitritts- oder potenziellen Beitrittskandidatenländer AlbanienBosnien-HerzegowinaKosovoMontenegroNordmazedonien oder Serbien.

Ihr Projekt

  • wird in mindestens zwei der oben aufgeführten Länder durchgeführt,
  • ist das Projekt einer juristischen Personen mit eigener Geschäftsfähigkeit und
  • beinhaltet die Arbeit in einem Konsortium mit mindestens einem und maximal 4 weiteren Implementierungspartnern.

Die angestrebte durchschnittliche jährliche Förderung

  • Förderung darf den durchschnittlichen Jahresumsatz Ihrer Organisation in den letzten 3 Jahren nicht überschreiten.

Darüber hinaus benötigen Sie:

  • geeignetes, softwaregestütztes Buchhaltungssystem sowie qualifiziertes Buchhaltungspersonal,
  • wettbewerbsfähige, transparente und nicht-diskriminierende Ausschreibungsverfahren,
  • geeignete interne Kontrollmechanismen (Transparenz, Gegenprüfung, funktionale Trennung, Mindestinformationen) sowie
  • eigenes Personal mit technischer, kaufmännischer und rechtlicher Expertise sowie Erfahrung in der Planung, Umsetzung und Überwachung internationaler Projekte.

Weitere rechtliche Voraussetzungen können unter Punkt 5 und 6 der Informationen zur Projektfinanzierung nachgelesen werden (weiterführende Links).

Sprachen

Englisch

weitere Informationen

Gültigkeitsdauer

Die Antragsperiode beginnt jährlich im Frühjahr. Die Förderung der bewilligten Projekte startet spätestens zu Beginn des darauffolgenden Jahres. Die Förderdauer für Projekte liegt zwischen 18 und 29 Monaten.

Erforderliche Unterlagen

Eine Zusammenfassung der erforderlichen Unterlagen und Nachweise für den neunten Ideenwettbewerb können Sie den Informationen zur Projektfinanzierung entnehmen (weiterführende Links).

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Auf Beschluss des Deutschen Bundestages im November 2016 wurde die EUKI 2017 ins Leben gerufen.

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