Förderprogramm

Förderung von forschungsintensiven Unternehmensgründungen (EXIST-Forschungstransfer)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenoffen), Existenzgründung & -festigung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ansprechpunkt:

Projektträger Jülich (PtJ)

Lützowstraße 109

10785 Berlin

Weiterführende Links:
EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft easy-Online – Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung technisch besonders anspruchsvolle Gründungsvorhaben begleiten oder als kleines neu gegründetes Technologieunternehmen weitere finanzielle Unterstützung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert mit dem Programm EXIST-Forschungstransfer junge, wachstumsstarke Unternehmensgründungen im Hightech-Bereich.

Sie erhalten die Förderung in 2 Phasen:

  • In der Förderphase I (Pre-Seed) werden Gründungsteams, die Entwicklungsarbeiten zur Klärung grundlegender Fragen einer Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in technische Produkte und Verfahren durchführen, bei ihrer Unternehmensgründung gefördert. Die Förderung beinhaltet eine begleitende Beratung der Gründungsteams durch ein gründungsunterstützendes Netzwerk.
  • In der Förderphase II (Seed) werden weitere Entwicklungsarbeiten, Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im neu gegründeten Technologieunternehmen sowie die Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Unternehmensfinanzierung gefördert.

Die Förderung erhalten Sie als Zuschuss.

In der Förderphase I beträgt

  • die Höhe der Förderung bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben und
  • der Förderzeitraum bis zu 18 Monate, bei hochinnovativen und besonders zeitaufwendigen Gründungsprojekten im Einzelfall bis zu 36 Monate.

Zusätzlich können Sie bis zu 20.000 EUR pauschal für dokumentierte Beratungsleistungen durch das Gründungsnetzwerk erhalten. Für diverse Gründungsteams und die fachliche Betreuung durch eine Mentorin erhalten Sie zusätzlich jeweils 2.500 EUR.

In der Förderphase II beträgt

  • die Höhe der Förderung für das gewerbliche Unternehmen bis zu 180.000 EUR und
  • der Förderzeitraum soll grundsätzlich einen Zeitraum von 18 Monaten nicht überschreiten.

Das Gründungsunternehmen muss zur Finanzierung der Förderphase II eigene Mittel in Form von Eigenkapital der Gründerinnen und Gründer sowie gegebenenfalls Beteiligungskapital im Verhältnis von 1:3 zur Höhe des Gründungszuschusses nachweisen.

Anträge richten Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare in schriftlicher und elektronischer Form an den vom BMWK beauftragten Projektträger Jülich (PtJ).

Einen Antrag auf Förderphase II können Sie, sofern die Gründung weiterverfolgt wird, 6 Monate vor Ablauf von Förderphase I beziehungsweise 3 Monate vor Auslaufen von Projekten im EXIST-Gründungsstipendium vorlegen.

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