Förderprogramm

Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenoffen)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Ansprechpunkt:

EURONORM GmbH

Stralauer Platz 34

10243 Berlin

Weiterführende Links:
Informationsseite zur Förderung INNO-KOM (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in strukturschwachen Regionen eine gemeinnützige, externe Industrieforschungseinrichtung betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium unterstützt externe Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen bei der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

Sie erhalten die Förderung für

  • Vorhaben der Vorlaufforschung,
  • marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie
  • investive Vorhaben zur Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für jedes beantragte Vorhaben

  • im Rahmen der Vorlaufforschung bis zu 90 % der förderfähigen Kosten, maximal 550.000 EUR,
  • im Rahmen der marktorientierten Forschung und Entwicklung bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, maximal 400.000 EUR,
  • bei investiven Vorhaben bis zu 90 % der förderfähigen Kosten, bei kleinen Forschungseinrichtungen mit weniger als 50 Beschäftigten je Einrichtung und Haushaltsjahr normalerweise maximal 250.000 EUR, bei den übrigen Forschungseinrichtungen normalerweise maximal 500.000 EUR.

Für die Gesamtlaufzeit der Vorhaben sind 30 Monate vorgesehen, die Sie nicht überschreiten sollen. Für investive Vorhaben endet die Laufzeit meistens am 30.11. des Bewilligungsjahres.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, gemeinnützige Forschungseinrichtungen. Diese dürfen weder Teil einer Hochschule sein noch einer grundfinanzierten Wissenschaftsgemeinschaft mit einer entsprechenden institutionellen Förderung angehören.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Förderfähige Forschungseinrichtungen müssen ihren Sitz oder eine Zweigstelle in einer strukturschwachen Region in Deutschland haben. Diese entsprechen den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
  • Das geförderte Vorhaben muss in einer strukturschwachen Region in Deutschland durchgeführt werden und sich durch einen hohen Neuheitsgrad sowie ein hohes technisches Risiko auszeichnen.
  • Der internationale Stand der Technik muss zumindest erreicht werden. Der Stand der Technik in der Forschungseinrichtung muss übertroffen werden.
  • Die geplante Maßnahme darf ohne die Förderung nicht oder nur mit deutlichem Zeitverzug möglich sein.
  • Geplante Vorhaben der Vorlaufforschung müssen einem hohen wissenschaftlichen Anspruch genügen. Die angestrebten Forschungsergebnisse müssen attraktive Innovationspotenziale und breite Applikationsmöglichkeiten für die mittelständische Wirtschaft versprechen. Die Forschungs- und Entwicklungsergebnisse müssen in diskriminierungsfreier Weise zur Verfügung gestellt werden.
  • Marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben müssen neue Erzeugnisse und Verfahren anstreben, die technisch und wirtschaftlich machbar erscheinen, deutliche Marktchancen haben und eine zügige Markteinführung erwarten lassen.
  • Die Forschungseinrichtung muss über die grundlegende materiell-technische Ausstattung sowie ausreichendes qualifiziertes wissenschaftlich-technisches Personal zur Durchführung von Forschungsvorhaben verfügen und wirtschaftlich gefestigt sein.
  • Bei Kooperation mehrerer Forschungseinrichtungen müssen Sie eine Kooperationsvereinbarung vorlegen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM)
vom: 02.01.2023
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 09.01.2023 B4

Weblink zur Förderrichtlinie

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