Förderprogramm

Förderung von CO2-armen Produktionsverfahren in der Industrie durch CO2-Differenzverträge (Förderrichtlinie CO2-Differenzverträge – FRL CCfD)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Ansprechpunkt:

Projektträger Jülich (PtJ)

Fachbereich: Transformation der Industrie – Klimaschutzverträge (ESN 7)

Lützowstraße 109

10785 Berlin

Weiterführende Links:
Informationen zu den Klimaschutzverträgen für die Industrie (externer Link) Informationen zum Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge (externer Link) Dokumentenschrank zu den Klimaschutzverträgen (externer Link) easy-Online: Elektronisches Formularsystem (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen einer emissionsintensiven Branche in klimafreundliche Produktionsanlagen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Sie bei der Errichtung und beim Betrieb transformativer Produktionsverfahren großer Industrieanlagen in emissionsintensiven Branchen mit Klimaschutzverträgen nach dem Konzept von CO2-Differenzverträgen.

Sie erhalten die Förderung zum Ausgleich der Mehrkosten, die Ihnen durch die Errichtung oder den Umbau einer klimafreundlicheren Anlage (CAPEX) und deren Betrieb (OPEX) im Vergleich zu Anlagen mit derzeit bester verfügbarer Technik entstehen.

Ein Klimaschutzvertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren ab dem operativen Beginn Ihres Vorhabens.

Die Förderhöhe ist abhängig von Ihrem Vorhaben und wird auf der Grundlage eines Basis-Vertragspreises ermittelt.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Eine Teilnahme am Vorverfahren für das Gebotsverfahren 2026 war bis zum 01.12.2025 möglich. Eine Teilnahme an diesem Vorverfahren ist Voraussetzung dafür, dass Unternehmen im nachfolgenden Gebotsverfahren 2026 ein Gebot abgeben können.

Das Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge startete am 05.05.2026.

Fristen

Anträge auf eine Förderung können Sie bis einschließlich 07.09.2026 einreichen.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen,
  • Kommunen und
  • kommunale Eigenbetriebe, Unternehmen und Zweckverbände

soweit sie wirtschaftlich tätig sind.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung von CO2-armen Produktionsverfahren in der Industrie durch CO2-Differenzverträge (Förderrichtlinie CO2-Differenzverträge – FRL CCfD)
vom: 04.05.2026
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BAnz AT 08.05.2026 B2

Weblink zur Richtlinie

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?