Verfahrensablauf
Der Prozess von der Antragstellung bis zum Projektabschluss gliedert sich in folgende Schritte:
- Antragstellung: Sie reichen Ihren Antrag elektronisch über die Förderzentrale Deutschland (siehe weiterführende Links) ein.
- Eingangsbestätigung: Sie erhalten eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über den Eingang Ihres Antrags.
- Prüfung: Der Projektträger prüft die Vollständigkeit und die Qualität Ihres Antrags. Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie aufgefordert, diese innerhalb von 2 Monaten nachzureichen.
- Bescheiderteilung: Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung der Förderung.
- Mittelabruf: Während der Projektlaufzeit fordern Sie die Mittel nachträglich in Teilbeträgen (in der Regel alle 3 Monate) beim Projektträger an. Hierzu fügen Sie jeweils einen Zwischennachweis bei.
- Verwendungsnachweis: Innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Projekts weisen Sie die Verwendung der Mittel durch einen Sachbericht und einen zahlenmäßigen Nachweis nach.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit der Anträge hängt wesentlich von der Qualität und Vollständigkeit der Antragsunterlagen ab.
Fristen
Sie können Ihren Antrag laufend stellen.
rechtliche Voraussetzungen
Damit Sie eine Förderung erhalten können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Anforderungen an Ihr Unternehmen:
- Sie führen ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), einen Handwerksbetrieb oder ein unternehmerisch tätiges freies Büro.
- Ihr Unternehmen beschäftigt weniger als 500 Personen (einschließlich verbundener Unternehmen).
- Sie verfügen über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
- Sie besitzen das notwendige technologische und betriebswirtschaftliche Potenzial sowie ausreichend qualifiziertes Personal für die Projektdurchführung.
- Ihr Unternehmen verfügt über ein geordnetes Rechnungswesen und kann den erforderlichen finanziellen Eigenanteil aufbringen.
Anforderungen an Ihr Projekt:
- Das Vorhaben zielt auf neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ab, die den internationalen Stand der Technik orientiert übertreffen.
- Das Projekt ist mit einem erheblichen technischen Risiko behaftet.
- Sie legen ein schlüssiges Konzept zur Markteinführung vor.
- Das Projekt wird nach den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis durchgeführt.
Ausschlussgründe:
Sie können keine Förderung erhalten, wenn Ihr Unternehmen als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ im Sinne des EU-Beihilferechts gilt oder über das Vermögen Ihres Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde. Zudem sind Projekte ausgeschlossen, die bereits durch andere Programme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union unterstützt werden (Verbot der Doppelförderung). Routinemäßige Änderungen an bestehenden Produkten ohne technisches Risiko sind ebenfalls nicht förderfähig.
weitere Informationen
Erforderliche Unterlagen
Bitte reichen Sie für die Beantragung folgende Unterlagen ein:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive aller verbindlichen Erklärungen.
- Wirtschaftsidentifikationsnummer.
- Detaillierte Darstellung des Projektinhalts (Zielstellung, Wirkungen und Arbeitsplan).
- Nachweise zur Untersetzung der Förderung (Personal- und Kostenplanung, Bonitätsnachweis).
- Konzept zur Markteinführung der Projektergebnisse.
- Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung.
- Erklärung zum Anreizeffekt der Förderung.
- Bei KMU: Zusätzliche Erklärung zur Einstufung als kleines oder mittleres Unternehmen.
Unterlagen für die Auszahlungsphase:
- Zahlenmäßiger Zwischennachweis über die entstandenen Kosten.
- Stundennachweise des eingesetzten Personals bei erstmaliger Förderung.
- Vorlage des erteilten Auftrags für Forschung und Entwicklung (FuE).