Förderprogramm

Förderung für Forschungseinrichtungen für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Forschungs- und Entwicklungsprojekte gemeinsam mit Unternehmen planen, können Sie einen Zuschuss für Ihre Kosten erhalten. Dies gilt für die Entwicklung innovativer Produkte und deren Einführung auf dem Markt.

Volltext

Sie erhalten für Ihr Vorhaben einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt Sie dabei, wissenschaftliche Erkenntnisse in marktfähige Innovationen zu überführen. Als Forschungseinrichtung nehmen Sie eine Schlüsselrolle als Kooperationspartner für den Mittelstand ein.

Gefördert werden anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE). Ihr Vorhaben muss auf die Entwicklung neuer Produkte, technischer Dienstleistungen oder besserer Produktionsverfahren abzielen. Ihr Projekt muss ein hohes technologisches Risiko aufweisen. Zudem muss es über den Stand der Technik hinausgehen.

Für Forschungseinrichtungen übernimmt der Bund bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die maximalen Kosten pro Teilprojekt betragen 280.000 EUR. Dabei ist die Zuwendungshöhe für das Gesamtprojekt auf 3 Millionen EUR (3.000.000 EUR) begrenzt.

Sie führen das Projekt in einer ausgewogenen Partnerschaft mit mindestens einem antragstellenden Unternehmen durch. Dabei erbringen alle Partner innovative Leistungen. Sie müssen als Forschungseinrichtung mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtkosten tragen. Zudem dürfen Sie maximal 50 % der Personenmonate aller Partner übernehmen. Ein wesentlicher Vorteil für Sie ist das Recht, Ihre Forschungsergebnisse zu veröffentlichen.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Der Prozess von der Antragstellung bis zum Projektabschluss gliedert sich in folgende Schritte:

  • Antragstellung: Sie reichen Ihren Antrag elektronisch über die Förderzentrale Deutschland (siehe weiterführende Links) ein.
  • Wichtig bei Kooperationen: Alle Partner sollten ihre Anträge möglichst gemeinsam einreichen. Die Anträge müssen innerhalb von 2 Wochen beim Projektträger eingehen.
  • Eingangsbestätigung: Sie erhalten eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über den Eingang Ihres Antrags.
  • Prüfung: Der Projektträger prüft die Vollständigkeit und die Qualität Ihres Antrags. Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie aufgefordert, diese innerhalb von 2 Monaten nachzureichen.
  • Bescheiderteilung: Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung der Förderung.
  • Mittelabruf: Während der Projektlaufzeit fordern Sie die Mittel nachträglich in Teilbeträgen (in der Regel alle 3 Monate) beim Projektträger an. Hierzu fügen Sie jeweils einen Zwischennachweis bei. Wenn Sie das erste Mal Mittel anfordern, reichen Sie bitte eine Kopie der Kooperationsvereinbarung ein.
  • Verwendungsnachweis: Innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Projekts weisen Sie die Verwendung der Mittel durch einen Sachbericht und einen zahlenmäßigen Nachweis nach. Einen Einbehalt von 10 % der Zuwendung erhalten Sie erst, nachdem der Projektträger Ihren Verwendungsnachweis erfolgreich geprüft hat.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit der Anträge hängt wesentlich von der Qualität und Vollständigkeit der Antragsunterlagen ab.

Fristen

Sie können Ihren Antrag laufend stellen.

rechtliche Voraussetzungen

Sie können eine Förderung erhalten, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind eine Forschungseinrichtung mit einer Niederlassung in Deutschland.
  • Ihre wissenschaftliche Kompetenz ist durch Vorlaufforschung und industrielle Forschung anerkannt.
  • In der Regel verfügen Sie über mindestens 10 qualifizierte wissenschaftlich-technische Mitarbeiter für die Durchführung der Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE).
  • Die Förderung erfolgt ausschließlich für Ihre nichtwirtschaftliche Tätigkeit.
  • Das Projekt wird in einer ausgewogenen Partnerschaft mit einem Unternehmen durchgeführt.
  • Sie halten die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis ein.

Ausschlussgründe: 

Eine Förderung ist nicht möglich, wenn es sich um rein wirtschaftliche Tätigkeiten handelt. Sie dürfen für dasselbe Projekt keine weiteren Fördermittel des Bundes, der Länder oder der EU in Anspruch nehmen. Dieses Verbot der Doppelförderung gilt nicht für Kreditprogramme. Vorhabensbezogene Verträge dürfen nicht vor dem bestätigten Antragseingang rechtskräftig abgeschlossen worden sein.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Für die Antragstellung Ihres FuE-Kooperationsprojekts:

  • Antragsformular mit Anlagen (Darstellung des Antragstellers, verbindliche Erklärungen, Wirtschaftsidentifikationsnummer, Auflistung der Förderungen der letzten 3 Jahre)
  • Detaillierte Darstellung des Projektinhalts (Ziele, Wirkungen, Arbeitsplan)
  • Untersetzung der beantragten Förderung (Personalplanung und Kostenkalkulation)
  • Angaben zu den Kooperationspartnern
  • Markteinführungskonzept
  • Bei privaten Forschungseinrichtungen: Vereinsregisterauszug, Satzung und Liste der Mitglieder
  • Bei einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH): Aktueller Handelsregisterauszug und Nachweis der Gemeinnützigkeit

Für die Auszahlung und den Verwendungsnachweis:

  • Spätestens 3 Monate nach Bewilligung: Kopie der rechtsverbindlich abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung
  • Bei Vergabe von Aufträgen: Erteilter FuE-Auftrag (spätestens 3 Monate nach Bewilligung)
  • Bei erstmaliger ZIM-Förderung: Stundennachweise (mit der ersten Zahlungsanforderung)
  • Bei Projektlaufzeiten über 12 Monate: Formlose Zwischenberichte
  • Zum Projektende: Verwendungsnachweis (bestehend aus Sachbericht und zahlenmäßigem Nachweis)

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Förderrichtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
vom: 28.11.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 11.12.2024 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

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