Kurztext
Entwickeln Sie gemeinsam mit anderen Partnern innovative Geschäftsmodelle oder Pionierlösungen? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt Ihr Projekt im 7. Call des IGP mit einem Zuschuss von bis zu 600.000 EUR.
Volltext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Sie bei Ihren Innovationsaktivitäten in Deutschland, die den Fokus auf nichttechnische Neuerungen legen. Hierzu zählen beispielsweise Projekte im digitalen, kreativwirtschaftlichen, sozialen oder ökologischen Bereich.
Im aktuellen 7. Call liegt der Schwerpunkt auf gemeinschaftlichen Projekten (Cross-Innovationen). Sie müssen das Projekt daher zwingend in Kooperation mit mindestens einem weiteren Unternehmen durchführen.
Sie bekommen die Förderung für folgende Projektformen:
- Machbarkeitsprojekte: Experimentelle Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests. Sie erhalten die Förderung für bis zu 12 Monate. Sie können im Verbund bis zu 150.000 EUR erhalten (maximal 80.000 EUR pro einzelnem Projektpartner).
- Marktreifeprojekte: Komplexe Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt. Sie erhalten die Förderung für bis zu 24 Monate. Sie können im Verbund bis zu 600.000 EUR erhalten (maximal 330.000 EUR pro einzelnem Projektpartner).
Die Förderquote hängt von der Art Ihres Projekts und der Größe Ihres Unternehmens ab.
Für Machbarkeitsprojekte erhalten:
- gemeinnützige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu 75 % der förderfähigen Kosten,
- Kleinstunternehmen bis zu 70 % der förderfähigen Kosten,
- kleine Unternehmen bis zu 65 % der förderfähigen Kosten,
- mittlere Unternehmen bis zu 60 % der förderfähigen Kosten und
- Forschungseinrichtungen und Hochschulen bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben (maximal 180.000 EUR pro Zuwendung).
Für Marktreifeprojekte erhalten:
- gemeinnützige KMU bis zu 60 % der förderfähigen Kosten,
- Kleinstunternehmen bis zu 55 % der förderfähigen Kosten,
- kleine Unternehmen bis zu 50 % der förderfähigen Kosten,
- mittlere Unternehmen bis zu 45 % der förderfähigen Kosten und
- Forschungseinrichtungen und Hochschulen bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben (maximal 180.000 EUR pro Zuwendung).