Förderprogramm

Schiffs-CIRR-Programm – Übernahme von Gewährleistungen zur Absicherung des Zinsrisikos bei der Refinanzierung von CIRR-Krediten für den Bau von Schiffen (Zinsausgleichsgarantien)

Förderart:
Garantie
Förderbereich:
Außenwirtschaft
Fördergebiet:
sonstige
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Ansprechpunkt:

KfW IPEX-Bank GmbH

Palmengartenstraße 5 – 9

60325 Frankfurt am Main

Tel: +49 69 7431-3300

Fax: +49 69 7431-2944

KfW IPEX-Bank GmbH (externer Link)

Weiterführende Links:
KfW IPEX-Bank GmbH – Förderprogramm Schiffs-CIRR (externer Link) Allgemeine Bedingungen zum Zinsausgleich bei der Refinanzierung von CIRR-Krediten für den Bau von Schiffen (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Mit dem Schiffs-CIRR-Förderprogramm können Käufer von Schiffen über die finanzierende Bank einen Festsatzkredit auf Basis des CIRR-Zinssatzes erhalten (CIRR steht für "Commercial Interest Reference Rate"), der für die gesamte Kreditlaufzeit gilt.

Volltext

Im Rahmen des Schiffs-CIRR-Programmes übernimmt die Bundesrepublik Deutschland gegenüber Kreditinstituten über eine Zinsausgleichsgarantie einen Teil des Zinsrisikos bei der Refinanzierung von CIRR-Krediten für den Bau von Schiffen. Auf dieser Grundlage können Banken an die Käufer von Schiffen Kredite auf Basis des CIRR vergeben. Der CIRR ist ein Mindestzinssatz, der von der OECD für staatlich geförderte Finanzierungen vorgegeben wird, um Wettbewerbsneutralität zu sichern. Voraussetzung ist, dass Käufer die Schiffe beziehungsweise Schiffskomponenten bei einer deutschen Werft bestellen.

Welche Schiffstypen in das Förderprogramm einbezogen werden können, ist durch das Sector Understanding on Export Credits for Ships (SSU) der OECD vorgegeben. Gefördert werden können:

  • Transportschiffe (100 gt und mehr)
  • Güter-, zum Beispiel Container- und Schwergutschiffe
  • Personen-, zum Beispiel Fähren und Kreuzfahrtschiffe
  • Spezialschiffe (100 gt und mehr), zum Beispiel Offshore Schiffe, Eisbrecher, Fischereifahrzeuge, Schwimmbagger
  • Schlepper (365 kW und mehr)
  • unfertige Schiffskörper, die freischwimmend und transportfähig sind

Nicht erlaubt / umfasst sind:

  • Schwimmdocks
  • mobile Offshore-Anlagen, zum Beispiel Plattformen
  • Privat-Yachten
  • Marineschiffe

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Anträge können von Banken gestellt werden, die mit der Finanzierung eines Schiffbaugeschäftes beauftragt sind. Solange keine Bank für die Finanzierung mandatiert ist, kann die Antragstellung zunächst durch das Schiffbauunternehmen erfolgen. In diesem Fall sind die Angaben zur Finanzierung von der mit der Finanzierung beauftragten Bank nachzureichen. Über die Förderwürdigkeit einer Finanzierung entscheidet das BMWE in Abstimmung mit dem BMF. Die genauen Kriterien sind in den Allgemeinen Bedingungen des Programms zu finden. Diese werden auf Anfrage vom CIRR-Desk der KfW IPEX-Bank zur Verfügung gestellt.

Bearbeitungsdauer

In der Regel beträgt die Bearbeitungsdauer weniger als einen Monat ab Eingang des Antrags der Bank.

Fristen

Der Antrag muss grundsätzlich vor Unterzeichnung des jeweiligen Schiffbauvertrages beim CIRR-Desk der KfW IPEX-Bank gestellt werden. Die genauen Kriterien sind in den Allgemeinen Bedingungen des Programms zu finden (siehe weiterführende Links).

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Details zu den erforderlichen Unterlagen können den Allgemeinen Bedingungen des Programms entnommen werden (siehe weiterführende Links).

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Rechtsgrundlage

Richtlinie für die Übernahme von Gewährleistungen zur Absicherung des Zinsrisikos bei der Refinanzierung von CIRR-Krediten für den Bau von Schiffen (Zinsausgleichsgarantien)
vom: 12.02.2025
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 03.03.2025 B1

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

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