Förderprogramm

GFF/EIF-Wachstumsfazilität

Förderart:
Beteiligung
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Europäischer Investitionsfonds (EIF)

Ansprechpunkt:

Europäischer Investitionsfonds (EIF)

37B, avenue J.F. Kennedy

L-2968 Luxemburg

Luxemburg

Tel: 00352 24851

Fax: 00352 248581200

Europäischer Investitionsfonds (EIF)

Weiterführende Links:
Europäischer Investitionsfonds (EIF) – GFF/EIF-Wachstumsfazilität

GFF/EIF-Wachstumsfazilität

Ziel und Gegenstand

Unter dem Dach des Zukunftsfonds wurde im Juni 2021 die GFF/EIF-Wachstumsfazilität aufgelegt, die über einen Zeitraum von zehn Jahren bis zu EUR 3,5 Milliarden in Wachstumsfonds und in großvolumigere Wachstumsfinanzierungsrunden von Start-ups investiert. Der EIF verwaltet die GFF/EIF-Wachstumsfazilität.

Das Finanzierungsvolumen der GFF/EIF-Wachstumsfazilität wird aus den Mitteln des Zukunftsfonds, des ERP-Sondervermögens und vom EIF gemeinsam zur Verfügung gestellt. Vorbild für die GFF/EIF-Wachstumsfazilität war die im Jahr 2016 entstandene und vom ERP-Sondervermögen und EIF gemeinsam finanzierte ERP/EIF-Wachstumsfazilität, die parallel zur GFF/EIF-Wachstumsfazilität seit Juni 2021 keine eigenen Neuinvestments mehr eingeht.

Ziel ist es, schnell wachsenden Unternehmen den Zugang zu Wachstumskapital zu erleichtern.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Venture-Capital-Fonds, die maßgeblich in Deutschland investieren.

Voraussetzungen

Der Förderberechtigte muss ausreichende Erfahrungen im angestrebten Investitionsbereich besitzen und erfolgreiche Investitionen in der Vergangenheit nachweisen können.

Das Investment erfolgt grundsätzlich zu den gleichen Bedingungen wie das Investment privatwirtschaftlicher Mitinvestoren (pari passu).

Die GFF/EIF-Wachstumsfazilität investiert branchenoffen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt als Beteiligung.

Antragsverfahren

Die GFF/EIF-Wachstumsfazilität wird vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) verwaltet.

Anfragen können direkt an den EIF gerichtet werden.

Quelle

Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Europäischen Investitionsfonds (EIF), Stand November 2023.

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