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Förderprogramm
Europäischer Investitionsfonds (EIF)
Europäischer Investitionsfonds (EIF)
37B, avenue J.F. Kennedy
L-2968 Luxemburg
Luxemburg
Tel: +352 2485-1
Fax: +352 2485-81200
GFF/EIF-Wachstumsfazilität
Unter dem Dach des Zukunftsfonds wurde im Juni 2021 die GFF/EIF-Wachstumsfazilität aufgelegt, die über einen Zeitraum von zehn Jahren bis zu EUR 3,5 Milliarden in Wachstumsfonds und in großvolumigere Wachstumsfinanzierungsrunden von Start-ups investiert. Der EIF verwaltet die GFF/EIF-Wachstumsfazilität.
Das Finanzierungsvolumen der GFF/EIF-Wachstumsfazilität wird aus den Mitteln des Zukunftsfonds, des ERP-Sondervermögens und vom EIF gemeinsam zur Verfügung gestellt. Vorbild für die GFF/EIF-Wachstumsfazilität war die im Jahr 2016 entstandene und vom ERP-Sondervermögen und EIF gemeinsam finanzierte ERP/EIF-Wachstumsfazilität, die parallel zur GFF/EIF-Wachstumsfazilität seit Juni 2021 keine eigenen Neuinvestments mehr eingeht.
Ziel ist es, schnell wachsenden Unternehmen den Zugang zu Wachstumskapital zu erleichtern.
Antragsberechtigt sind Venture-Capital-Fonds, die maßgeblich in Deutschland investieren.
Der Förderberechtigte muss ausreichende Erfahrungen im angestrebten Investitionsbereich besitzen und erfolgreiche Investitionen in der Vergangenheit nachweisen können.
Das Investment erfolgt grundsätzlich zu den gleichen Bedingungen wie das Investment privatwirtschaftlicher Mitinvestoren (pari passu).
Die GFF/EIF-Wachstumsfazilität investiert branchenoffen.
Die Förderung erfolgt als Beteiligung.
Die GFF/EIF-Wachstumsfazilität wird vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) verwaltet.
Anfragen können direkt an den EIF gerichtet werden.
Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Europäischen Investitionsfonds (EIF), Stand November 2023.
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