Förderprogramm

Förderung im Rahmen des GRW-Sonderprogramms „Beschleunigung der Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen“

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung, Regionalförderung, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Arbeit
Fördergebiet:
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Kommune, Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Ansprechpunkt:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Scharnhorststraße 34 – 37

10115 Berlin

Weiterführende Links:
Informationsseite zur GRW (externer Link) Karte der GRW-Fördergebiete 2022 – 2027 mit GRW-Sonderprogramm (externer Link) Informationen der Länder zur GRW (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Um die Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen möglichst wirkungsvoll zu unterstützen, können Sie eine GRW-Förderung von bis zu 95 % erhalten. Zur Förderung der Maßnahmen stehen Mittel vom Bund und von den beteiligten Ländern in Höhe von insgesamt 750 Millionen Euro (750.000.000 EUR) zur Verfügung; davon stellt der Bund 375 Millionen Euro (375.000.000 EUR) bereit, um die Hälfte der Ausgaben in jedem Land zu tragen.

Volltext

Gehört Ihre Kommune zu einem der definierten ostdeutschen Raffineriestandorte, planen Sie dort als Unternehmen gewerbliche Investitionen oder betreiben Sie eine Hafeninfrastruktur? Der Bund unterstützt Sie hier mit einem gezielten Sonderprogramm innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

Diese Förderung ist weit mehr als eine reine Baufinanzierung; sie ist der strategische Katalysator für den Wandel hin zu einer wasserstoffbereiten, klimaneutralen Wirtschaft. Sie können Fördermittel für die Erschließung, den Ausbau oder die Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegeländen sowie für die Modernisierung von Häfen erhalten. Das Ziel ist die Schaffung einer Infrastruktur, die zukunftsfähige Unternehmen anzieht und hochwertige Arbeitsplätze sichert.

Besonders attraktiv für Sie: Aufgrund der herausragenden Bedeutung der Raffineriestandorte und der für diese bestehenden großen Herausforderungen für die Transformation können an den in Anhang 4 des GRW-Koordinierungsrahmens genannten Standorten in Brandenburg (Landkreis Uckermark), Mecklenburg-Vorpommern (Stadt Rostock, Landkreis Rostock und Landkreis Vorpommern-Greifswald) sowie Sachsen-Anhalt (Landkreis Saalekreis und Burgenlandkreis) Vorhaben zur Investition in die Errichtung und Erweiterung kommunaler wirtschaftsnaher Infrastruktur, zur Vernetzung und Kooperation lokaler Akteure sowie im Bereich der regionalen Daseinsvorsorge mit bis zu 95 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. So minimieren Sie die kommunale Eigenlast und beschleunigen den Weg in eine nachhaltige industrielle Zukunft.

Zusatzinfos 

Fristen

GRW-Mittel nach diesem Programm dürfen nur für Vorhaben gewährt werden, für die der Antrag bis zum 31.12.2032 bei den zuständigen Stellen gestellt worden ist und deren Förderzeitraum spätestens am 31.12.2035 endet.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Gemeinden,
  • Gemeindeverbände und
  • bei wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen auch andere Träger, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

Damit Ihr Vorhaben aus dem Sonderprogramm gefördert werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Lage im Fördergebiet des Sonderprogramms: Der Investitionsort muss sich innerhalb einem der in Anhang 4 des Koordinierungsrahmens explizit genannten Fördergebiets befinden.
  • Transformationseffekt: Das Vorhaben muss nachweislich nicht nur dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren und den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu forcieren, sondern gerade auch den Standort stärken, um neue Wertschöpfungs- und Beschäftigungspotenziale vor Ort zu erschließen.
  • Ausschluss fossiler Infrastruktur: Im Hafenbereich ist die Förderung von Infrastruktur für fossile Brennstoffe (wie Tankstellen oder Anlagen für LNG, CNG, Diesel oder LPG) ausdrücklich ausgeschlossen (gemäß Kap. 3.2.2.7 Abs. 3).
  • Beihilferecht: Die Maßnahme muss mit den Regeln der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) vereinbar sein.
  • Kein Vorzeitiger Beginn: Sie dürfen erst nach der schriftlichen Antragstellung mit den Arbeiten beginnen (Anreizeffekt).

Reichen Sie Ihren Antrag auf Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur mit folgenden Unterlagen bei der zuständigen Bewilligungsbehörde Ihres Bundeslandes (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen-Anhalt) ein:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular (Anhang 3 des Koordinierungsrahmens - siehe Rechtsgrundlage).
  • Detaillierte Vorhabenbeschreibung mit Begründung des Beitrags zur Transformation.
  • Gesamtfinanzierungsplan (aufgeteilt nach Kalenderjahren).
  • Nachweis der diskriminierungsfreien Nutzung der Infrastruktur.
  • Lagepläne und technische Skizzen der geplanten Maßnahme.
  • Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ab 1. Januar 2026,
insbesondere Anhang 4 ab Seite 84 (Sonderprogramm),
und Anhang 5 ab Seite 86 (Fördergebietskarte).
vom: 30.12.2025
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Weblink zur Handlungsgrundlage (PDF, nicht barrierefrei)

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