Förderprogramm

Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenoffen)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Ansprechpunkt:

DLR Projektträger

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)

Heinrich-Konen-Straße 1

53227 Bonn

Weiterführende Links:
Portal der Industriellen Gemeinschaftsforschung für Antragstellende und Gutachtende (externer Link) Internet-Portal PT-Outline zur Skizzeneinreichung (externer Link) easy-Online: Elektronisches Formularsystem (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Forschungsvereinigung Forschungsvorhaben unternehmensübergreifend organisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium fördert Forschungsvorhaben, die durch Forschungsvereinigungen von Unternehmen einer Branche oder eines Technologiefeldes gemeinsam und unternehmensübergreifend organisiert werden.

Die Förderung erfolgt themen- und technologieoffen. Sie richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in industriellen Wertschöpfungsketten tätig sind. Der Zugang zu den Forschungsprojekten bis hin zu deren Ergebnissen steht grundsätzlich allen interessierten Unternehmen offen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bis zu 320.000 EUR bei Vorhaben mit 1 Forschungseinrichtung,
  • bis zu 560.000 EUR bei Vorhaben mit 2 beteiligten Forschungseinrichtungen (maximal 280.000 EUR je Forschungseinrichtung),
  • bis zu 750.000 EUR bei Vorhaben mit 3 beteiligten Forschungseinrichtungen (maximal 250.000 EUR je Forschungseinrichtung),
  • in Ausnahmefällen bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben.

Förderfähig sind unter anderem

  • Personalausgaben,
  • Ausgaben für Geräte sowie
  • Leistungen Dritter zur Erfüllung des Zuwendungszwecks.

Die vollständigen Anträge auf Förderung und die Anlagen reichen Sie bitte in elektronischer Form beim DLR Projektträger ein.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren erfolgt in 2 Phasen. Voraussetzung für die Antragstellung ist grundsätzlich die Autorisierung der Forschungsvereinigung.

Autorisierung

  • Antrag auf Autorisierung über PT-Outline beim DLR Projektträger stellen (siehe weiterführende Links).
  • Es folgt eine Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Teilnahme am Förderprogramm erfüllt sind.

Phase 1 – Antrag auf Begutachtung

  • Antrag auf Begutachtung digital über PT-Outline beim DLR Projektträger einreichen.
  • Begutachtung des Vorhabens erfolgt durch unabhängige Gutachterinnen und Gutachter.
  • Auswahl der Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bewertung und der verfügbaren Haushaltsmittel geprüft.
  • Es folgt eine Aufforderung der ausgewählten Vorhaben zur Antragstellung auf Förderung.

Phase 2 – Antrag auf Förderung

  • Antrag auf Förderung nach Aufforderung durch den DLR Projektträger über das elektronische Antragsportal „easy-Online" (siehe weiterführende Links).
  • Prüfung des Förderantrags und der eingereichten Unterlagen durch den DLR Projektträger.
  • Bei positiver Prüfung Bewilligung der Förderung und Erteilung des Zuwendungsbescheids durch den DLR Projektträger.

Fristen

Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich bis zum 31.12.2027 möglich. Für Anträge auf Begutachtung im regulären IGF-Verfahren bestehen keine festen Einreichungsfristen. Die Antragstellung auf Förderung erfolgt nach erfolgreicher Begutachtung und Aufforderung durch den Projektträger.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, gemeinnützige industrielle Forschungsvereinigungen, die für das Förderprogramm IGF autorisiert sind.

Unternehmen können über die antragsberechtigten Forschungsvereinigungen Projektideen einbringen und in die Projektsteuerung sowie gegebenenfalls in Normungsaktivitäten einbezogen werden.

Eine Förderung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Das Forschungsvorhaben ist unternehmensübergreifend ausgerichtet.
  • Das Forschungsvorhaben lässt neue Erkenntnisse insbesondere bei der Erschließung und Nutzung moderner Technologien erwarten und kann vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wirtschaftliche Vorteile bringen.
  • Der Antrag enthält Vorschläge für den Transfer der Ergebnisse in die Wirtschaft sowie Aussagen zu deren Umsetzbarkeit.
  • Die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der Treibhausgasneutralität bis 2045 werden berücksichtigt.
  • Bei der Auswahl und Durchführung der Vorhaben sowie bei der Erfolgskontrolle werden die Qualitätsstandards der Leitlinien für die Industrielle Gemeinschaftsforschung eingehalten.
  • Für das Forschungsvorhaben wird ein projektbegleitender Ausschuss mit mindestens 3 Vertretern der Wirtschaft gebildet. Ihm sollen mindestens 3 interessierte KMU angehören. Bei größeren Ausschüssen erhöht sich die vorgesehene Mindestzahl der beteiligten KMU.
  • Der vorgesehene Bewilligungszeitraum soll grundsätzlich nicht mehr als 3 Jahre betragen.
  • Die Wirtschaft soll vorhabenbezogene Aufwendungen in Höhe von mindestens 10 % der Gesamtzuwendung erbringen.

Ausschlussgründe

  • ganz oder teilweise im Auftrag Dritter durchgeführte Forschungsvorhaben.
  • Forschungsvorhaben, die gleichzeitig durch andere technologieorientierte Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union gefördert werden.
  • Forschungsvorhaben, die zu einseitigen Wettbewerbsvorteilen einzelner Unternehmen führen können.
  • Forschungsvorhaben, die überwiegend der wissenschaftlichen oder beruflichen Aus- und Fortbildung dienen.
  • Forschungsvorhaben, mit denen bereits begonnen wurde.
  • Forschungsvorhaben mit Partnerschafts- oder Vertragsbeziehungen, bei denen einer der Partner ein eigenes Interesse an der Erzielung von Erträgen des anderen Partners hat.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise zur finanziellen Stabilität, insbesondere Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnung oder Einnahmen-Ausgaben-Übersichten der letzten 2 Jahre,
  • Eigenerklärungen zur Autorisierung,
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit,
  • Handels- oder Vereinsregisterauszug oder vergleichbare Dokumente,
  • Nachweise und Referenzen zum vorgesehenen Forschungs- und Entwicklungsbereich,
  • gegebenenfalls Dienstleistungsvereinbarung,
  • gegebenenfalls Erklärung zu ehrenamtlicher Tätigkeit,
  • gegebenenfalls Nachweis der Unterschriftsberechtigung.

Phase 1: Antrag auf Begutachtung:

  • Vorhabenbeschreibung,
  • Finanzierungspläne,
  • Angaben zu den vorhabenbezogenen Aufwendungen der Wirtschaft,
  • Angaben zur Zusammensetzung des projektbegleitenden Ausschusses,
  • gegebenenfalls Angebote für Geräte und Leistungen Dritter,
  • gegebenenfalls weitere für das Vorhaben erforderliche Unterlagen.

Phase 2: Antrag auf Förderung:

  • vollständiger Förderantrag über das elektronische Antragsportal „easy-Online" (siehe weiterführende Links),
  • Bestätigung der Forschungsvereinigung,
  • Angaben zu den beteiligten Forschungseinrichtungen,
  • gegebenenfalls aktualisierte Gesamt- und Einzelfinanzierungspläne sowie entsprechende Nachweise bei Änderungen gegenüber Phase 1,
  • gegebenenfalls Selbsterklärung zum Besserstellungsverbot bei Beantragung einer Koordinierungspauschale.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Förderrichtlinie Industrielle Gemeinschaftsforschung
vom: 21.12.2022
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 29.12.2022 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

Änderung der Förderrichtlinie Industrielle Gemeinschaftsforschung
vom: 15.09.2026
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BAnz AT 23.09.2026 B3

Weblink zur Förderrichtlinie

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