Förderprogramm

Internationale Klimaschutzinitiative (IKI)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Ansprechpunkt:

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

IKI Office

Stresemannstraße 69 – 71

10963 Berlin

Weiterführende Links:
Informationen zur Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) (externer Link) IKI-Onlineplattform (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Volltext

Ziel und Gegenstand

Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) finanziert Klima- und Biodiversitätsprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie in den Transformationsstaaten.

Gefördert werden Projekte zu übergreifenden Maßnahmen in den folgenden vier Förderbereichen:

  • Minderung von Treibhausgasemissionen,
  • Anpassung an die Folgen des Klimawandels,
  • Erhalt natürlicher Kohlenstoffsenken mit Schwerpunkt auf die Vermeidung von Entwaldung und Walddegradierung (REDD+),
  • Schutz der biologischen Vielfalt.

Die Projekte sollen die Kooperationsländer beim Erreichen der Ziele des Übereinkommens von Paris (ÜvP), der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (VN), der national festgelegten Klimaschutzbeiträge (Nationally Determined Contributions – NDCs) und des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) unterstützen.

Das Förderinstrument „IKI Large Grants“ schreibt jährlich einen Ideenwettbewerb über Themen- und Länderschwerpunkte aus für Großprojekte mit einer Projektdauer von bis zu 8 Jahren und einer Förderhöhe zwischen 5.000.000 EUR und 20.000.000 EUR. Die IKI Large Grants Auswahlverfahren für Großprojekte richten sich an Zusammenschlüsse von Organisationen und Unternehmen in einem Konsortium.

Durch das Förderinstrument „IKI Invest“ werden jährlich Finanzierungsfonds und Multilaterale Initiativen gefördert. Die Einzahlungen der IKI verfolgen das Ziel der Stärkung der multilateralen Zusammenarbeit und der Mobilisierung privaten Kapitals für Investitionen in den Klima- und Biodiversitätsschutz. Förderfähig sind internationale Organisationen, multilaterale Entwicklungsbanken sowie die KfW, bei denen die Bundesrepublik als Mitglied/Anteilseigner über Mitbestimmungsrechte verfügt.

Unter dem Förderinstrument  „IKI Medium Grants“ werden jährlich Förderschwerpunkte für Kleinprojekte mit einer Projektdauer von 2 bis 3 Jahren und einer Förderhöhe zwischen 300.000 EUR und 800.000 EUR vorgegeben. Sie richten sich an gemeinnützige Organisationen und Unternehmen mit Sitz in Deutschland spätestens zum Zeitpunkt der ersten Auszahlung

Das Förderinstrument „IKI Small Grants“ unterstützt Projekte mit einer Projektdauer von 1 bis 3 Jahren, die über einen internationalen Wettbewerb ausgewählt werden, mit jeweils bis zu 200.000 EUR. „IKI Small Grants“ richtet sich an regionale, nationale und lokale Organisationen mit Sitz in Entwicklungs- und Schwellenländern.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind unterschiedliche Akteure aus dem In- und Ausland, wie

  • Nichtregierungsorganisationen,
  • Wirtschaftsunternehmen,
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen,
  • Durchführungsorganisationen der Bundesrepublik Deutschland,
  • Institutionen in den Kooperationsländern (unter anderem akkreditierte nationale Umsetzungsorganisationen bei internationalen oder multilateralen Organisationen) sowie
  • internationale zwischenstaatliche Organisationen und Einrichtungen, wie Entwicklungsbanken, Organisationen und Programme der Vereinten Nationen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu 8 Jahren.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der geplanten Maßnahme.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Anträge für IKI Large Grants und IKI Medium Grants können Sie auf der Grundlage von Ausschreibungen einreichen.

Das Auswahlverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe ist eine Projektskizze in englischer Sprache über die IKI-Onlineplattform (siehe weiterführende Links) einzureichen. In der zweiten Verfahrensstufe werden positiv bewertete Projektskizzen zur Einreichung ausführlicher Projektvorschläge aufgefordert.

Konzepte für IKI Invest können über die IKI-Homepage eingereicht werden. Die Auswahl der geeigneten Fondsvorhaben erfolgt auf Basis der Bedarfe der Ressorts.

Mit der Betreuung des Förderprogramms von IKI Large Grants, IKI Invest und IKI Medium Grants ist die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH beauftragt. Für die Betreuung der IKI Small Grants ist die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH beauftragt.

rechtliche Voraussetzungen

  • Ohne den Einsatz öffentlicher Mittel kann das Vorhaben nicht umgesetzt werden.
  • Die förderfähigen Kooperationsländer müssen auf der Liste der Official Development Assistance (ODA)-fähigen Staaten stehen.
  • Die Bewerbung muss in der Regel als Konsortium, das heißt als Zusammenschluss von mindestens 2 Organisationen erfolgen.
  • Das Projekt muss sich an der Wirkungslogik der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) orientieren.
  • Das Projekt muss einen Ansatz mit Innovationskraft und ambitionierte Ziele verfolgen und auf messbare Ergebnisse ausgelegt sein.
  • Im Projekt müssen Umwelt- und Sozialstandards sowie die Grundsätze der Chancengleichheit berücksichtigt werden.
  • Die Aktivitäten des Projektes sollen nach dem Ende der Förderung fortgeführt werden oder erhalten bleiben. Das im Projekt erzielte Wissen soll über das Projekt hinaus nutzbar gemacht werden.
  • Eine angemessene Eigenbeteiligung und Eigenleistungen der Durchführungsorganisationen werden in der Regel vorausgesetzt.

Sprachen

Die Skizze, der spätere Antrag sowie die Fondskonzepte müssen ausschließlich auf Englisch gestellt werden.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Informationen des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Stand Januar 2025.

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