Kurztext
Sie entwickeln innovative Technologien für Künstliche Intelligenz der nächsten Generation? Mit dieser Förderung erhalten Sie finanzielle Unterstützung für Ihr Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
Volltext
Sie können eine Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Künstlichen Intelligenz erhalten. Im Fokus stehen Vorhaben zur Entwicklung von Software- und Infrastruktur-Ökosystemen. Dazu gehören die Datenverarbeitung, souveräne Basismodelle sowie Cloud- und Edge-Technologien. Der Technologiereifegrad der Vorhaben soll in der Regel zwischen Stufe 5 und Stufe 8 liegen. Die Laufzeit soll 36 Monate nicht überschreiten.
Gefördert werden Personalkosten und Kosten für Instrumente und Ausrüstungen. Zudem sind Kosten für Auftragsforschung, Patente, Beratung und zusätzliche Gemeinkosten förderfähig. Eine pauschalierte Abrechnung von Kosten oder Ausgaben ist jedoch ausgeschlossen.
Die Höhe der Förderung unterscheidet sich nach der Art Ihrer Organisation:
Für Unternehmen: Die Förderung erfolgt auf Basis von Kosten. Hierbei gelten die Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK). Die Basis-Förderquote beträgt 25 % der beihilfefähigen Kosten für experimentelle Entwicklung. Diese Förderquote kann im Einzelfall auf maximal 60 % erhöht werden. Für kleine Unternehmen steigt die Förderquote um 20 Prozentpunkte. Für mittlere Unternehmen steigt die Quote um 10 Prozentpunkte. Bei wirksamer Zusammenarbeit oder weiter Ergebnisverbreitung erhalten Sie einen Zuschlag von 15 Prozentpunkte. Die Förderung beträgt maximal 25 Millionen EUR (25.000.000 EUR) je Unternehmen und Vorhaben. Sie müssen Ihre Gesamtfinanzierung sichern und einen Bonitätsnachweis erbringen.
Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Für die nichtwirtschaftliche Tätigkeit kann eine Förderung von bis zu 100 % erfolgen. Die Antragstellung erfolgt in der Regel nach den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA). Anträge können unter bestimmten Voraussetzungen auch nach den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) gestellt werden. Erfolgt die Förderung auf Kostenbasis (AZK), wird eine Eigenbeteiligung von mindestens 10 % erwartet.