Förderprogramm

Förderung von innovativen Projekten im Rahmen des wichtigen Vorhabens von gemeinsamem europäischem Interesse für Künstliche Intelligenz

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Ansprechpunkt:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Scharnhorststraße 34 – 37

10115 Berlin

Weiterführende Links:
Informationsseite zu IPCEI-AI (externer Link) Formularschrank für Fördervordrucke des Bundes (externer Link)

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung zur geplanten Förderung von innovativen Projekten im Rahmen des wichtigen Vorhabens von gemeinsamem europäischem Interesse für Künstliche Intelligenz
vom: 14.11.2025
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BAnz AT 05.12.2025 B3

Im Rahmen dieses Interessenbekundungsverfahrens können Skizzen bis maximal zum 21.01.2026 eingereicht werden. Weitere Stichtage können vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel durch die Bewilligungsbehörde fest­gelegt werden. Sie werden gegebenenfalls vom noch zu benennenden Projektträger gesondert bekanntgegeben.

Wird eine Skizze als förderfähig im Rahmen des IPCEI-AI bewertet, erfolgt unter der Voraussetzung ausreichender Haushaltsmittel eine Empfehlung zur Antragstellung durch das BMWE oder den Projektträger. Mit Eingang vollständiger Antragsunterlagen setzt sich das Antragsverfahren fort und endet in der Regel mit einer Bewilligung oder Ablehnung der förmlichen Anträge durch den Projektträger.

Weblink zur Förderbekanntmachung

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