Förderprogramm

Investitionszuschüsse für neu errichtete Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt- & Naturschutz, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ansprechpunkt:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Referat 525 – Kälte- und Klimatechnik

Frankfurter Straße 29–35

65760 Eschborn

Tel: +49 6196 908-1249 (Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr)

Fax: +49 6196 908-112249

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Weiterführende Links:
BAFA - Kälte- und Klimaanlagen BAFA - Antrag auf Förderung von Kälte- und Klimaanlagen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können gewerbliche Nutzer einen Investitionszuschuss für die Errichtung einer Kälte- oder Klimaanlage beantragen, die mit einem nicht-halogenierten Kältemittel betrieben wird.

Volltext

Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können gewerbliche Nutzer einen Investitionszuschuss / eine Förderung erhalten für die Errichtung einer Kälte- oder Klimaanlage, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben wird.

Ein Förderantrag ist über ein elektronisches Antragsformular einzureichen, das auf der Webseite des BAFA angeboten wird. Gefördert werden Kompressionskälte- und Kompressionsklimaanlagen, Ab- und Adsorptionsanlagen und adiabate Verdunstungskühlanlagen sowie zusätzlich: Anlagenkomponenten wie Luftkühler, Rückkühler, Systeme zur Nutzung der Kälteabwärme, Systeme für den Freikühlerbetrieb, Wärme- und Kältespeicher sowie die Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Die Höhe der möglichen Förderung kann jederzeit über den Förderrechner ermittelt werden. Einen Link zum Förderrechner finden Sie auf der BAFA-Webseite.

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