Förderprogramm

KfW-Programm Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Außenwirtschaft
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ansprechpunkt:

KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5 – 9

60325 Frankfurt am Main

Tel: +49 800 539-9008 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag, 08:00 – 18:00 Uhr)

KfW Bankengruppe

Weiterführende Links:
KfW-Programm Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite – Programmüberblick

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ein Vorhaben der deutschen Exportwirtschaft finanzieren möchten, kann die KfW Sie mit dem KfW-Programm Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite unterstützen. Die KfW refinanziert Exportkredite, die aufgrund von Liquiditätsengpässen von Banken zu scheitern drohen.

Volltext

Die KfW Bankengruppe refinanziert im Rahmen des Programms Exportkredite, die Kreditinstitute den Bestellern deutscher Waren gewähren.

Refinanziert werden Exportkredite, die zum Beispiel folgende Kriterien erfüllen:

  • Der Darlehensvertrag zwischen Bank und Endkreditnehmer ist abgeschlossen.
  • Der Vertragsabschluss des zu refinanzierenden Darlehens darf nicht länger als 6 Monate vor Abschluss der Refinanzierungsvereinbarung liegen.
  • Die Restlaufzeit des Darlehens beträgt mindestens 3 Jahre.
  • Die Mindestzinsvorgaben der EU-Kommission sind erfüllt.
  • Der Darlehenszins unterschreitet nicht den nach dem OECD-Konsensus relevanten Mindestzinssatz.
  • Der Besteller ist nicht in der Europäischen Union ansässig.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe der Refinanzierung sowie die Konditionen werden individuell für jeden Kredit in Abhängigkeit von Auszahlungs- und Tilgungsprofil festgelegt. Die Bank kann zwischen variablem und festem Zinssatz entscheiden. Die Refinanzierung erfolgt grundsätzlich in der Währung des zugrunde liegenden Exportdarlehens.

Anfragen können Sie an die KfW Bankengruppe richten.

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