Kurztext
Wenn Sie mit Ihrem Forschungs- und Technologieentwicklungsvorhaben eine umweltfreundlichere, leistungsfähige und effiziente Luftfahrt entwickeln möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Ihre Forschungs- und Technologieentwicklungsvorhaben zur Anwendung in der zivilen Luftfahrt am Standort Deutschland.
Im Rahmen des 1. Förderaufrufs fördert das BMWK Projekte in den folgenden Programmlinien:
- Grundlagenforschung zu disruptiven Technologien klimaneutraler Luftfahrt: Technologiebeschleunigung bei der Entwicklung von Schlüsseltechnologien und Risikovorsorge durch Schaffung einer breiten Technologiebasis,
- industrielle Forschung von Technologien mit einem Anwendungshorizont von 2035 bis 2045 in den Fachdisziplinen Kabine/System, konventionelle Flugantriebe, Strukturen und Bauweisen, Flugphysik/Flugführung, Digitalisierung, H2/E-Gesamtsystem, H2/E-Antrieb, H2/E-Energiespeichersysteme, UpLift Flying Testbed,
- experimentelle Entwicklung mit integrativen Ansätzen zu neuen, qualitativ hochwertigen Gesamtlösungen für Bauweise, Material und Fertigung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist unterschiedlich, je nach Art Ihres Vorhabens in den verschiedenen Programmlinien und ob Sie als Unternehmen oder Wissenschaftseinrichtung gefördert werden. Folgende maximale Förderquoten sind möglich:
- für Grundlagenforschung zu disruptiven Technologien klimaneutraler Luftfahrt erhalten Sie maximal 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten, maximal 600.000 EUR pro Antragstellerin und Antragsteller.
- für industrielle Forschung erhalten Sie maximal 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten, maximal 15.000.000 EUR pro Antragsverbund.
- für industrielle Forschung unter Verbundführung eines kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU) erhalten Sie pro KMU maximal 750.000 EUR und pro Wissenschaftseinrichtung maximal 1.200.000 EUR.
- für experimentelle Entwicklung erhalten Sie maximal 25 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten, maximal 15.000.000 EUR pro Antragsverbund.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für Ihre industrielle Forschung und Ihre experimentelle Entwicklung einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Wissenschaftseinrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben erhalten.
Das Förderverfahren ist zweistufig und wird durch den Projektträger Luftfahrtforschung, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), betreut.
Reichen Sie bitte im 1. Schritt eine Projektskizze und bei positiver Bewertung einen förmlichen Förderantrag über das elektronische Antragssystem easy-Online ein.