Förderprogramm

Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 2) aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) 

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenoffen)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Forschungseinrichtung, Verband/Vereinigung, Hochschule
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Ansprechpunkt:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

Steinplatz 1

10623 Berlin

Weiterführende Links:
Förderzentrale Deutschland: Hier können Sie Ihren Antrag einreichen (externer Link) Informationen zu Innovationsnetzwerken im ZIM (externer Link) ZIM-Ansprechpersonen für Innovationsnetzwerke (externer Link) Informationen zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie die Planungsphase Ihres Innovationsnetzwerks abgeschlossen haben, können Sie einen Zuschuss für die Phase 2 beantragen. Mit der Förderung für das Netzwerkmanagement setzen Sie Ihre technologische Roadmap um.

Volltext

Als Netzwerkmanagementeinrichtung erhalten Sie für die Phase 2 Ihres Innovationsnetzwerks im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) eine finanzielle Förderung. In dieser Phase setzen Sie Ihr Netzwerkkonzept in die Praxis um.Für ein nationales Netzwerk können Sie insgesamt bis zu 490.000 EUR erhalten. Die Förderung beträgt im ersten Jahr 70 % und im zweiten 50 % der Kosten. Im dritten und gegebenenfalls vierten Jahr erhalten Sie 30 %. Die Phase 2 dauert hier in der Regel 2 Jahre. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung auf 3 Jahre möglich.

Für ein internationales Netzwerk erhalten Sie insgesamt bis zu 600.000 EUR. Der Zuschuss beträgt 80 % im ersten Jahr und 60 % im zweiten Jahr. Im dritten und gegebenenfalls vierten Jahr erhalten Sie 40 %. Hier dauert die Phase 2 in der Regel 3 Jahre. Bei außereuropäischen Netzwerken können Sie zusätzlich 10.000 EUR für die Phase 2 erhalten. Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Für die beteiligten Unternehmen stellt dies eine De-minimis-Beihilfe dar. Da die Förderung jährlich sinkt, finanzieren die Netzwerkpartner die Differenz durch eigene Beiträge. Sie erhalten die Zuschüsse für folgende Managementleistungen:

  • Sie setzen die technologische Roadmap um und entwickeln diese weiter.
  • Sie bereiten die Verwertung der Ergebnisse am Markt vor.
  • Sie koordinieren die Zusammenarbeit und überwachen die Projektziele.
  • Bei internationalen Netzwerken: Sie begleiten aktiv die Internationalisierung.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Förderung für die Phase 2 Ihres Innovationsnetzwerks beantragen möchten, gehen Sie wie folgt vor:

  • Sie reichen Ihren Antrag spätestens 3 Monate nach Abschluss der Phase 1 vollständig digital über die Förderzentrale Deutschland (siehe weiterführende Links) ein.
  • Alternativ nutzen Sie den amtlichen Vordruck.
  • Der Projektträger prüft Ihre Unterlagen auf Qualität und Vollständigkeit.
  • Bei positiver Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid.
  • Sie fordern die Fördermittel nachträglich in Teilbeträgen beim Projektträger an.
  • Dies erfolgt in der Regel alle 3 Monate auf Basis der tatsächlich entstandenen Kosten.
  • Für die weitere Auszahlung weisen Sie dem Projektträger die eingegangenen Eigenbeteiligungen der Netzwerkpartner nach.
  • Bei Vorhaben mit mehr als 12 Monaten Laufzeit reichen Sie Zwischenberichte zu den im Bescheid festgelegten Terminen ein.
  • 90 % der Zuwendung werden im Projektverlauf ausgezahlt.
  • Spätestens 3 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums reichen Sie den Verwendungsnachweis ein.
  • Dieser besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis.
  • Einen Einbehalt von 10 % der Zuwendung erhalten Sie erst nach Prüfung des abschließenden Verwendungsnachweises.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzlich geregelte Bearbeitungsdauer. Die Dauer der Prüfung hängt maßgeblich von der Qualität und Vollständigkeit der Unterlagen ab. Eine frühzeitige Beratung beschleunigt den Prozess.

Fristen

  • Sie müssen Ihren Antrag für die Phase 2 spätestens 3 Monate nach Abschluss der Phase 1 einreichen.
  • Die Antragstellung ist bis zum Ablauf der Förderrichtlinie am 30.06.2027 möglich.

rechtliche Voraussetzungen

Zentrale Voraussetzungen für eine Bewilligung der Phase 2:

  • Ihr nationales Netzwerk besteht aus mindestens 6 förderfähigen Unternehmen.
  • Ihr internationales Netzwerk besteht aus mindestens 4 förderfähigen inländischen und mindestens 2 mittelständischen ausländischen Unternehmen.
  • Bei internationalen Netzwerken: Die Beteiligung der ausländischen Unternehmen am Netzwerk beträgt maximal 50 %.
  • Bei internationalen Netzwerken: Sie beteiligen eine ausländische Einrichtung zur Unterstützung der dortigen Unternehmen.
  • Sie verfügen als Netzwerkmanagementeinrichtung über technologische Kompetenz, Erfahrungen im Projektmanagement und Marketing sowie in der Moderation von Innovationsprozessen.
  • Sie arbeiten in Ihren Geschäftsfeldern eng mit Unternehmen und Forschungseinrichtungen zusammen.
  • Sie agieren als neutraler Intermediär.
  • Sie verfolgen keine eigenen wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Interessen an den Netzwerkergebnissen.
  • Sie und die Netzwerkpartner sind nicht aneinander beteiligt (keine gegenseitigen Unternehmensanteile).
  • Die geplanten Projekte der Netzwerkpartner weisen einen hohen Innovationsgehalt und technische Risiken auf.
  • Die Netzwerkpartner verfügen über das notwendige technologische und betriebswirtschaftliche Know-how sowie die personellen Ressourcen.
  • Sie erbringen die Managementleistungen überwiegend mit eigenen Kapazitäten.
  • Sie vergeben maximal 25 % (bei internationalen Netzwerken 35 %) der Leistungen an Dritte.

Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten, wenn:

  • Ihr Unternehmen als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gilt.
  • Über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde.
  • Sie einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.
  • Ihr Unternehmen einem ausgeschlossenen Sektor nach Artikel 1 Absatz 3 AGVO zuzuordnen ist.
  • Sie Aufträge an die eigenen Netzwerkpartner vergeben.
  • Sie oder verbundene Unternehmen unmittelbar an wirtschaftlichen Projekten des Netzwerks beteiligt sind.
  • Zusatzvereinbarungen bestehen, die wirtschaftliche Interessen an den Marktergebnissen begründen oder der Anbahnung eigener Geschäfte dienen.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Als Antrag für die Phase 2 Ihres Innovationsnetzwerks müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Antragsvordruck mit Angaben zum Antragsteller, zu den Netzwerkpartnern und zur Finanzierung.
  • Sachbericht über die Ergebnisse der erfolgreich abgeschlossenen Förderphase 1.
  • Für die Förderphase 2 fortgeschriebenes Netzwerkkonzept (mit den zu erzielenden Ergebnissen).
  • Technologische Roadmap mit den einzuleitenden FuE-Projekten der Netzwerkpartner.
  • Wirksam geschlossene multilaterale Netzwerkvereinbarung zwischen allen regulären Netzwerkpartnern und Ihnen (mit aufschiebender Wirksamkeitsbedingung der Förderbewilligung).
  • Arbeits- und Meilensteinplanung.
  • Anlagen zur Kalkulation der Personal- und Kostenaufwendungen (einschließlich der finanziellen Eigenbeteiligung der Partner).
  • Bei fehlender Regelung in der multilateralen Vereinbarung: bilaterale Vereinbarungen zur finanziellen Eigenbeteiligung der Partner.
  • Bei internationalen Netzwerken: Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit den internationalen Partnern.
  • Bei internationalen Netzwerken: Darstellung der Aufgabenteilung, des Mehrwerts und des Nutzens der internationalen Zusammenarbeit.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Förderrichtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
vom: 28.11.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 11.12.2024 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

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