Förderprogramm

Förderung im Rahmen der Initiative „Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch), Mobilität
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ansprechpunkt:

Projektträger Jülich (PtJ)

Marine und Maritime Forschung, Geowissenschaften und Schifffahrt (MGS)
Fachbereich MGS 3/MGS 4

Lützowstraße 109

10785 Berlin

Tel: +49 246 161-2626

Fax: +49 246 161-5837

Projektträger Jülich (PtJ)

Weiterführende Links:
PtJ – Informationsseite zur Förderung „Echtzeittechnologien für die Maritime Sicherheit Die Bundesregierung – easy-Online: Elektronisches Formularsystem

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in einem Verbundprojekt innovative Echtzeittechnologien zur Steigerung der zivilen maritimen Sicherheit in den Bereichen Betriebssicherheit und Gefahrenabwehr entwickeln, können Sie einen Zuschuss zu den Projektkosten bekommen.

Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte im Bereich der echtzeitfähigen maritimen Sicherheitssysteme.

Sie bekommen die Förderung vorrangig für Verbundprojekte zu den Anwendungen:

  • Schutz maritimer Infrastrukturen und der dort beschäftigten Menschen,
  • Überwachung maritimer Gebiete zur Prävention illegaler Aktivitäten,
  • Schutz und Sicherung der globalen Versorgungskette,
  • Sicherheit der maritimen Transportsysteme sowie der Seefahrer und Passagiere,
  • mariner Umweltschutz durch Beobachtung und Vermeidung von Unfällen.

Es werden auch Innovationscluster gefördert.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für bis zu 3 Jahre.

Die Höhe der Förderung beträgt für

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft:

    • Für industrielle Forschung können kleine Unternehmen bis zu 80 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 75 Prozent und große Unternehmen bis zu 65 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. ​
    • Für experimentelle Entwicklung können kleine Unternehmen bis zu 60 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent und große Unternehmen bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. ​

  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen:

    • Für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten können diese Einrichtungen bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Ausgaben oder Kosten gefördert werden. ​​
    • Mitglieder der Helmholtz-Gemeinschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft und andere Forschungseinrichtungen können ebenfalls bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Kosten für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten erhalten.

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bei dem Projektträger Jülich ein. Bitte nutzen Sie für Ihre Projektskizze und Ihren Antrag das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?