Förderprogramm

Förderung im Rahmen der Initiative „Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch), Digitalisierung, Mobilität
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Ansprechpunkt:

Projektträger Jülich (PtJ)

Elke Proß
Marine und Maritime Forschung, Geowissenschaften und Schifffahrt (MGS)

Lützowstraße 109

10785 Berlin

Weiterführende Links:
Informationen zur Förderung „Echtzeittechnologien für die Maritime Sicherheit easy-Online: Elektronisches Formularsystem (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in einem Verbundprojekt innovative Echtzeittechnologien zur Steigerung der zivilen maritimen Sicherheit in den Bereichen Betriebssicherheit und Gefahrenabwehr entwickeln, können Sie einen Zuschuss zu den Projektkosten bekommen.

Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte bis hin zur Demonstration im Bereich der echtzeitfähigen maritimen Sicherheitssysteme.

Sie bekommen die Förderung vorrangig für Verbundprojekte zu den Anwendungen:

  • Schutz maritimer Infrastrukturen und der dort beschäftigten Menschen,
  • Überwachung maritimer Gebiete zur Prävention illegaler Aktivitäten,
  • Schutz und Sicherung der globalen Versorgungskette,
  • Sicherheit der maritimen Transportsysteme sowie der Seefahrer und Passagiere,
  • mariner Umweltschutz durch Beobachtung und Vermeidung von Unfällen.

Die Laufzeit der Projekte soll im Regelfall drei Jahre nicht überschreiten. Es sind Ausnahmeregelungen möglich.

 Die Höhe der Förderung beträgt für

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft:
    • Für industrielle Forschung können kleine Unternehmen bis zu 80 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 75 Prozent und große Unternehmen bis zu 65 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
    • Für experimentelle Entwicklung können kleine Unternehmen bis zu 60 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent und große Unternehmen bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen:
    • Für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten können diese Einrichtungen bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Ausgaben erhalten.
    • Mitglieder der Helmholtz-Gemeinschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft und andere Forschungseinrichtungen können bis zu 100 Prozent (in der Regel 80 Prozent) der projektbezogenen Kosten für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten erhalten.

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bei dem Projektträger Jülich ein. In der 2. Verfahrensstufe sind dem Projektträger – nach grundsätzlich positiv bewerteten Projektskizzen – förmliche Förderanträge einzureichen. Bitte nutzen Sie für Ihre Projektskizze und Ihren Antrag das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (dazu zählen auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups) mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland,
  • Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie des Bundes,
  • Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen.

Wenn Sie als Forschungseinrichtung von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für Ihren zusätzlichen Aufwand bekommen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben erfüllt die Voraussetzungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) für Beihilfen für Forschung und Entwicklung und Innovation.
  • Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation.
  • Sie verfügen über ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten.
  • Sie verfügen über die technische Grundausstattung zur Durchführung des Projekts.
  • An Ihrem industriegeführten Verbundprojekt sind Partner aus der gewerblichen Wirtschaft und/oder aus der Forschung beteiligt.
  • Sie und Ihre Partner regeln Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung (nach Bewilligung).
  • Sie sollten prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Echtzeittechnologien für die Maritime Sicherheit“
vom: 08.04.2025
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 29.04.2025 B1

Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Eine Einreichung von Projektskizzen ist unbefristet möglich.

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

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