Kurztext
Wenn Sie in einem Verbundprojekt zum Einsatz zukunftsweisender Technologien und Dienstleistungen in der maritimen Wirtschaft am Standort Deutschland forschen, können Sie einen Zuschuss zu den Projektkosten bekommen.
Volltext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte bis hin zur Demonstration für die maritime Branche am Standort Deutschland.
Sie können Förderung für ein Projekt bekommen, das einen Bezug zur Schiffstechnik, zur Schifffahrt, zur Meerestechnik oder zur maritimen Produktion aufweist und einem der folgenden 5 Förderschwerpunkte zugeordnet werden kann:
- Klimaneutrales Schiff (MARITIME.zeroGHG): Maritime Technologien und Dienstleistungen zur Verringerung und Vermeidung von Treibhausgasen über den kompletten Lebenszyklus eines Schiffes, die einen Beitrag zur Erreichung einer vollständig klimaneutralen Schifffahrt leisten.
- Maritimer Umweltschutz (MARITIME.green): Maritime Technologien und Dienstleistungen für eine umweltschonende Schifffahrt mit dem Potential, Umweltschäden zu vermeiden oder zu beheben, Ressourcenverbrauch zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit maritimer Produkte zu erhöhen sowie Schadstoffemissionen in Luft und Wasser zu verringern.
- Maritime Digitalisierung (MARITIME.smart): Technologien und Dienstleistungen für die Transformation der maritimen Branche in Richtung Digitalisierung und Automatisierung sowie zur Schaffung innovativer Dienste.
- Maritime Sicherheit (MARITIME.safe): Technologien und Dienstleistungen zur Erhöhung der Sicherheit in der Schifffahrt sowie im Bau und Betrieb von maritimen Infrastrukturen mit Potential zur Reduzierung von Unfällen und zur wirkungsvollen Gefahrenabwehr.
- Maritime Ressourcen (MARITIME.value): Technologien und Dienstleistungen zur nachhaltigen und umweltschonenden Nutzung der Meere, die das Potential zur Verbesserung der Versorgungssicherheit, zur Unterstützung der Energiewende oder zur Gestaltung entstehender Märkte unter Berücksichtigung hoher Umweltstandards haben.
Die Laufzeit der Projekte soll im Regelfall 3 Jahre nicht überschreiten. Es sind Ausnahmeregelungen möglich.
Die Höhe der Förderung beträgt für
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft:
- für industrielle Forschung können kleine Unternehmen bis zu 80 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 75 Prozent und große Unternehmen bis zu 65 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
- Für experimentelle Entwicklung können kleine Unternehmen bis zu 60 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent und große Unternehmen bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
- Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen:
- Für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten können diese Einrichtungen bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Ausgaben erhalten.
- Mitglieder der Helmholtz-Gemeinschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft und andere Forschungseinrichtungen können bis zu 100 Prozent (in der Regel 80 Prozent) der projektbezogenen Kosten für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten erhalten.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bei dem Projektträger Jülich ein. In der 2. Verfahrensstufe sind dem Projektträger – nach grundsätzlich positiv bewerteten Projektskizzen – förmliche Förderanträge einzureichen. Bitte nutzen Sie für Ihre Projektskizze und Ihren Antrag das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).