Förderprogramm

Förderung für Markteinführungskosten für FuE-Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) 

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Sie haben ein bewilligtes FuE-Einzelprojekt im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)? Für die Markteinführung Ihrer Ergebnisse können Sie einen Zuschuss von bis zu 50.000 EUR für Leistungen wie Beratung, Messen und Design erhalten.

Volltext

Haben Sie für Ihr Unternehmen ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) als Einzelprojekt geplant, welches im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) bewilligt wurde? Für die wirtschaftliche Verwertung Ihrer Ergebnisse können Sie einen Zuschuss beantragen. Sie erhalten finanzielle Unterstützung für Leistungen von qualifizierten externen Anbietern.

Das Programm fördert insbesondere:

  • Innovationsberatungsdienste: Dazu gehören die Beratung zum Wissenstransfer, zum Schutz geistigen Eigentums sowie zur Anwendung von Normen.
  • Innovationsunterstützende Dienste: Diese umfassen die Bereitstellung von Datenbanken, Marktforschung, Laboratorien, Tests und Zertifizierungen.
  • Zusätzliche Leistungen: Sie können Zuschüsse für Messeauftritte sowie für die Beratung zu Produktdesign und Vermarktung erhalten.

Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Ihr bewilligtes FuE-Einzelprojekt. Sie erhalten den Zuschuss für bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die förderfähigen Gesamtkosten sind auf maximal 100.000 EUR begrenzt.

Sie können für diese Leistungen je FuE-Einzelprojekt höchstens 3 Anträge stellen. Die Beantragung ist projektbegleitend oder bis zu 18 Monate nach Abschluss Ihres Vorhabens möglich.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Förderung für Markteinführungskosten im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen möchten, gehen Sie in der Regel wie folgt vor:

  • Sie reichen Ihren Antrag vollständig digital über die Förderzentrale Deutschland (siehe weiterführende Links) ein.
  • Sie erhalten eine Bestätigung über den Erhalt Ihres Antrags. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die externen Leistungen auf eigenes Risiko beauftragen.
  • Ihr Antrag wird auf Vollständigkeit und Qualität geprüft.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung.
  • Nach der Durchführung der Leistungen fordern Sie die Mittel an und fügen hierzu die Zahlungs- und Zwischennachweise bei.
  • Nach Abschluss aller Maßnahmen reichen Sie den finalen Verwendungsnachweis ein.
  • Ein Restbetrag in Höhe von 10 % der Zuwendung wird Ihnen erst nach der abschließenden Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.

Fristen

Sie können den Antrag projektbegleitend (während Ihres laufenden Forschungs- und Entwicklungsprojekts) oder bis spätestens 18 Monate nach Abschluss des zugehörigen bewilligten FuE-Einzelprojekts stellen.

rechtliche Voraussetzungen

Um die Förderung für Markteinführungskosten zu erhalten, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Ihr Unternehmen führt ein bewilligtes Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) als Einzelprojekt durch oder hat dieses bereits abgeschlossen.
  • Die geplanten Leistungen stehen in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit diesem FuE-Projekt und sind für die Markteinführung sinnvoll.
  • Sie vergeben die Aufträge nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten an qualifizierte externe Anbieter.
  • Ihr Unternehmen erbringt den erforderlichen finanziellen Eigenanteil.
  • Ihr Vorhaben erfüllt mindestens die Kriterien der experimentellen Entwicklung.
  • Sie haben für dieses spezifische FuE-Projekt bisher maximal 2 Anträge auf Markteinführungskosten gestellt (es sind höchstens 3 Anträge pro Projekt möglich).

Ausschlussgründe

Sie können keine Förderung erhalten, wenn:

  • Sie die Aufträge für die Dienstleistungen bereits erteilt haben, bevor der Projektträger den Eingang Ihres Antrags bestätigt hat.
  • Die Leistungen durch eigenes Personal Ihres Unternehmens erbracht werden (Förderfähig sind ausschließlich Leistungen externer Dritter).

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung der Förderung:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular für Leistungen zur Markteinführung
  • Detailliertes Markteinführungskonzept
  • Angebote der externen Dienstleister
  • Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU): Erklärung zur Einstufung als KMU
  • Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

Für die Auszahlungs- und Abrechnungsphase:

  • Zwischennachweise und Zahlungsnachweise über die entstandenen Kosten (für die Mittelanforderung)
  • Abschließender Verwendungsnachweis

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Förderrichtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
vom: 28.11.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 11.12.2024 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

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