Förderprogramm

Förderung für Markteinführungskosten für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Haben Sie ein bewilligtes Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) als Kooperationsprojekt im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)? Für die Markteinführung Ihrer Ergebnisse können Sie einen Zuschuss von bis zu 50.000 EUR für Leistungen wie Beratung, Messen und Design erhalten.

Volltext

Haben Sie für Ihr Unternehmen ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) als Kooperationsprojekt geplant, welches im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) bewilligt wurde? Für die wirtschaftliche Verwertung Ihrer Ergebnisse können Sie einen Zuschuss beantragen.

Sie erhalten finanzielle Unterstützung für Leistungen von qualifizierten externen Anbietern. Das Programm fördert insbesondere:

  • Innovationsberatungsdienste: Dazu gehören die Beratung zum Wissenstransfer, zum Schutz geistigen Eigentums sowie zur Anwendung von Normen.
  • Innovationsunterstützende Dienste: Diese umfassen die Bereitstellung von Datenbanken, Marktforschung, Laboratorien, Tests und Zertifizierungen.
  • Zusätzliche Leistungen: Sie können Zuschüsse für Messeauftritte sowie für die Beratung zu Produktdesign und Vermarktung erhalten.

Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Ihr bewilligtes FuE-Kooperationsprojekt. Sie erhalten den Zuschuss für bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die förderfähigen Gesamtkosten sind auf maximal 100.000 EUR begrenzt.

Sie können für diese Leistungen je FuE-Projekt höchstens 3 Anträge stellen. Die Beantragung ist projektbegleitend oder bis zu 18 Monate nach Abschluss Ihres Vorhabens möglich.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Förderung für Markteinführungskosten für ein Kooperationsprojekt im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen möchten, gehen Sie in der Regel wie folgt vor:

  • Sie reichen Ihren Antrag vollständig digital über die "Förderzentrale Deutschland" ein.
  • Sie erhalten eine Bestätigung über den Erhalt Ihres Antrags. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die externen Leistungen auf eigenes Risiko beauftragen.
  • Ihr Antrag wird auf Vollständigkeit und Qualität geprüft.
  • Sollten Dokumente fehlen, werden Sie aufgefordert, diese innerhalb von 2 Monaten nachzureichen.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung.
  • Sie fordern die Mittel nachträglich an und fügen hierzu die Zahlungs- und Zwischennachweise bei. Die Auszahlung erfolgt in der Regel für die vergangenen 3 Monate.
  • Spätestens 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie den finalen Verwendungsnachweis ein.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzlich geregelte Bearbeitungsdauer. Die Bearbeitungszeit hängt maßgeblich von der Qualität und Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab. Vollständige Anträge beschleunigen das Verfahren.

Fristen

Sie können den Antrag projektbegleitend (während Ihres laufenden Forschungs- und Entwicklungsprojekts) oder bis spätestens 18 Monate nach Abschluss des zugehörigen bewilligten FuE-Projekts stellen.

rechtliche Voraussetzungen

Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach der Definition der Europäischen Union.
  • Für Ihr Unternehmen wurde ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) als Kooperationsprojekt im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) bewilligt.
  • Die geplanten Leistungen stehen in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit diesem bewilligten FuE-Kooperationsprojekt und sind für die Markteinführung sinnvoll.
  • Sie vergeben die Aufträge nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten an qualifizierte externe Anbieter.
  • Sie haben für dieses FuE-Projekt bisher maximal 2 Anträge auf Markteinführungskosten gestellt (es sind höchstens 3 Anträge pro Projekt möglich).

Ausschlussgründe

Sie können keine Förderung erhalten, wenn:

  • Sie die Aufträge für die Dienstleistungen bereits erteilt haben, bevor der Projektträger den Eingang Ihres Antrags bestätigt hat.
  • Die Leistungen durch eigenes Personal Ihres Unternehmens erbracht werden (förderfähig sind ausschließlich Leistungen externer Dritter).

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung der Förderung:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular für Leistungen zur Markteinführung mit allen Anlagen
  • Detailliertes Markteinführungskonzept
  • Angebote und Nachweise zur Qualifikation externer Dienstleister
  • Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU): Erklärung zur Einstufung als KMU
  • Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

Für die Auszahlungs- und Abrechnungsphase:

  • Zwischennachweise und Zahlungsnachweise über die entstandenen Kosten (für die Mittelanforderung)
  • Abschließender Verwendungsnachweis

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Förderrichtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
vom: 28.11.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 11.12.2024 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

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